Discussion:
Welche Schusswaffe zum Vertreiben von Tauben?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Schmidt
2005-08-01 18:04:43 UTC
Permalink
Hallo!

Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?

Die Viecher kacken alles voll, langsam stinkt es mir; vom
GURU-GURU-Krach kurz nach Sonnenaufgang ganz zu schweigen:-(
Der Schussvorgang sollte möglichst leise sein, ich möchte die Nachbarn
nicht unnötig erschrecken. Außerdem wäre ein Zielfernrohr interessant,
aber macht das überhaupt Sinn bei 500mJ bzw. 7,5J Schussenergie? Darf
man mit 500mJ eigentlich auch auf öffentlichem Gelände (z.B.
Friedhofsbaum) Tauben vertreiben?

Der Preis ist eher zweitrangig, sollte aber unter 1000 EUR liegen. Ich
hoffe, ihr könnt mir bei dem Taubenproblem weiterhelfen.


Gruß, Thomas Schmidt
Thomas Schmidt
2005-08-01 18:22:35 UTC
Permalink
MG 42 auf ZwiSoLa
Kaliber 6mm Soft Air, vollautomatische Ganzmetall Nachbauten vom MG 42 /
SOFTAIR MGs auf Zwillingssockellafette zur Fliegerabwehr /
Geschossenergie <0,5 Joule

Loading Image...

So eine private "Flieger"-Abwehr ist schon interessant, wenn nur der
Preis von 4349,00 EUR nicht wäre...


Und hier noch zwei mit Zielfernrohren, vermutlich aber eher Kinderspielzeug:

G36 Nachbau
gelungener Nachbau des Heckler & Koch der deutschen Bundeswehr / 0,5
Joule, frei ab 14 Jahren, für 58,90 EUR:
http://www.waffen-schlottmann.de/1161319_softair_pistolen_gewehre.htm

L85 der British Royal Army
Kaliber 6mm m.F
25 Schuss < 0,5 Joule, frei ab 14 Jahren, für 99,94EUR:
http://www.waffen-schlottmann.de/1161324_softair_pistolen_gewehre.htm

Was meint ihr?

Gruß, Thomas
K. B.
2005-08-06 06:52:42 UTC
Permalink
On Mon, 01 Aug 2005 20:22:35 +0200
Post by Thomas Schmidt
MG 42 auf ZwiSoLa
Kaliber 6mm Soft Air, vollautomatische Ganzmetall Nachbauten vom MG 42
/ SOFTAIR MGs auf Zwillingssockellafette zur Fliegerabwehr /
Geschossenergie <0,5 Joule
http://www.waffen-schlottmann.de/onlineshop/11Militaria/Deko/1111010-10.jpg
So eine private "Flieger"-Abwehr ist schon interessant, wenn nur der
Preis von 4349,00 EUR nicht wäre...
Würd sich cool im Garten machen :-)
Nur schade, bis ich das Geld zusammenhabe, is es sicher verkauft.

Was da wohl die Nachbarn sagen und die Füßgänger und Gangs die
vorbeiziehen ;)

Ciao
viczena
2005-08-06 13:16:32 UTC
Permalink
wo wohnst du denn, das dort die gangs vorbeiziehen? "ey gucks du, geile teil
..."

peter

"K. B." <the-***@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag news:20050806085242.698ad018.the-***@gmx.net...
On Mon, 01 Aug 2005 20:22:35 +0200
Post by Thomas Schmidt
MG 42 auf ZwiSoLa
Kaliber 6mm Soft Air, vollautomatische Ganzmetall Nachbauten vom MG 42
/ SOFTAIR MGs auf Zwillingssockellafette zur Fliegerabwehr /
Geschossenergie <0,5 Joule
http://www.waffen-schlottmann.de/onlineshop/11Militaria/Deko/1111010-10.jpg
So eine private "Flieger"-Abwehr ist schon interessant, wenn nur der
Preis von 4349,00 EUR nicht wäre...
Würd sich cool im Garten machen :-)
Nur schade, bis ich das Geld zusammenhabe, is es sicher verkauft.

Was da wohl die Nachbarn sagen und die Füßgänger und Gangs die
vorbeiziehen ;)

Ciao
Thomas Schmidt
2005-08-06 15:04:53 UTC
Permalink
Post by viczena
wo wohnst du denn, das dort die gangs vorbeiziehen? "ey gucks du, geile teil
..."
peter
Wird wohl eher einen Großeinsatz der Polizei/BGS/GSG9 auslösen;-)

Heute stand wieder sowas in der Zeitung; 2 Jugendliche auf einem Dach
(Parkhaus?) haben mit Softair-Gewehr und Softair-Pistole gespielt. Ein
aufmerksamer Passant hat sofort die Polizei verständigt, angeblich wegen
Scharfschützen auf dem Dach. Die Jugendlichen wurden mit aufs Revier
genommen.

Gruß, Thomas
Benedict Mangelsdorff
2005-08-09 07:03:57 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Heute stand wieder sowas in der Zeitung; 2 Jugendliche auf einem Dach
(Parkhaus?) haben mit Softair-Gewehr und Softair-Pistole gespielt. Ein
aufmerksamer Passant hat sofort die Polizei verständigt, angeblich wegen
Scharfschützen auf dem Dach. Die Jugendlichen wurden mit aufs Revier
genommen.
Alles kleine Terroristen, gleich ab nach Guantanamo Bay.

Da sieht man mal wieder, wohin uns diese ganze Terrorismusparanoia
treibt. Es hätte wohl auch gereicht, die Kinder zu ermahnen und nach
hause zu schicken.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Bernd Schönlaub
2005-08-10 08:31:21 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Benedict Mangelsdorff
Es hätte wohl auch gereicht, die Kinder zu ermahnen und nach
hause zu schicken.
Hallo Benedict,

m. E. hätte es gereicht dem Passanten für seine Aufmerksamkeit
zu danken und die Kiddies weiterspielen zu lassen.


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Benedict Mangelsdorff
2005-08-14 19:43:48 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
m. E. hätte es gereicht dem Passanten für seine Aufmerksamkeit
zu danken und die Kiddies weiterspielen zu lassen.
Auch das - solange keine weiteren Anufe von Anwohnern eingehen.

Manche Beamte scheinen 'Kinder' und 'Spielzeug' nicht wirklich korrekt
einordnen zu können/wollen.


tyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Patrick Böker
2005-08-13 21:30:04 UTC
Permalink
N'Abend,
Post by Thomas Schmidt
G36 Nachbau
gelungener Nachbau des Heckler & Koch der deutschen Bundeswehr / 0,5
http://www.waffen-schlottmann.de/1161319_softair_pistolen_gewehre.htm
L85 der British Royal Army
Kaliber 6mm m.F
http://www.waffen-schlottmann.de/1161324_softair_pistolen_gewehre.htm
Was meint ihr?
Tierquälerei, meine ich ;) Mit Softair auf ein noch so kleines Tier zu
schießen machen nur gestörte Nachbarskinder. Selbst mit Co2-betriebenen
Pistolen/Gewehren würde ich nicht versuchen eine Taube zu erlegen. Da
wäre wohl mindestends Kleinkaliber angebracht - ergo Rumballern im
Garten absolut verboten.

Was das Schießen auf öffentlichem Grund angeht: Sowas von verboten! Das
Projektil darf den eigenen befriedeten Besitztum nicht verlassen können.
Das darf evtl grad noch ein Jäger mit Sondererlaubnis ;)
Post by Thomas Schmidt
Gruß, Thomas
Gruß Patrick
Carsten Lechte
2005-08-14 21:44:13 UTC
Permalink
Post by Patrick Böker
Selbst mit Co2-betriebenen
Pistolen/Gewehren würde ich nicht versuchen eine Taube zu erlegen. Da
wäre wohl mindestends Kleinkaliber angebracht
Sicherlich kein Grosskaliber;-) Es scheint aber auch ohne chemische
Treibladung zu gehen:
Ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, wo Tauben in Flugzeughangars
bejagt wurden. Das verwendete Gewehr wurde als "Luftgewehr" oder so
aehnlich bezeichnet (ist ne Weile her) und hat keinen Knall gemacht.
Nach dem Schuss wurde eine tote Taube vor die Kamera gehalten.


chl
Bjoern Schliessmann
2005-08-14 22:06:06 UTC
Permalink
Post by Carsten Lechte
Sicherlich kein Grosskaliber;-)
Genau, .223 Remington reicht ;)
Post by Carsten Lechte
Es scheint aber auch ohne
Ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, wo Tauben in
Flugzeughangars bejagt wurden. Das verwendete Gewehr wurde als
"Luftgewehr" oder so aehnlich bezeichnet (ist ne Weile her) und
hat keinen Knall gemacht. Nach dem Schuss wurde eine tote Taube
vor die Kamera gehalten.
Ich glaube, dass man mit einem Matchluftgewehr (mit Luft-"Patrone")
und Bleidiabolos viel, um nicht zu sagen genug, Energie in einer
Taube lassen kann. Nicht dass ich das gerne tun würde...

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #298:

Not enough interrupts
Markus Machner
2005-08-14 22:45:13 UTC
Permalink
Post by Carsten Lechte
Das verwendete Gewehr wurde als "Luftgewehr" oder so
aehnlich bezeichnet (ist ne Weile her) und hat keinen Knall gemacht.
Es knallt immer, die verdrängte Luft aus dem Lauf muß ja irgendwohin.

Ein Luftgewehr ist durchaus eine Jagdwaffe, guck in den nächsten Katalog von
Luftgewehranbietern. Nur die kastrierten Versionen sind frei verkäuflich
und zu erwerben. Der Unterschied ist oft nur die verwendete Feder.

Manche Luftgewehre lassen sich allein durch Einbau einer stärkeren Feder in
eine Schußwaffe im Sinne des WaffG verwandeln. Der Grundkörper ist gleich.
Die Waffenhersteller machen eine schwächere Feder rein, lassen das einmal
beschießen, bekommen ein F im Fünfeck. So lassen sie sich besser verkaufen.

Sich bei Ebay oder ähnlich eine stärkere Feder zu besorgen ist erlaubt (Ist
ja nur eine Feder). Man darf diese beiden Teile halt nur nicht
zusammenbauen.

Gruß,
Markus
Bjoern Schliessmann
2005-08-14 23:18:32 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Manche Luftgewehre lassen sich allein durch Einbau einer stärkeren
Feder in eine Schußwaffe im Sinne des WaffG verwandeln.
Wo im WaffG steht denn diese Ausnahmeregel?

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #160:

non-redundant fan failure
Peter Prucker
2005-08-15 15:35:34 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Manche Luftgewehre lassen sich allein durch Einbau einer stärkeren Feder in
eine Schußwaffe im Sinne des WaffG verwandeln. Der Grundkörper ist gleich.
Die Waffenhersteller machen eine schwächere Feder rein, lassen das einmal
beschießen, bekommen ein F im Fünfeck. So lassen sie sich besser verkaufen.
Sich bei Ebay oder ähnlich eine stärkere Feder zu besorgen ist erlaubt (Ist
ja nur eine Feder). Man darf diese beiden Teile halt nur nicht
zusammenbauen.
Das wäre ein grober Verstoß.der stets den Entzug der waffenrechtlichen
Erlaubnisse nach sich führen würde: Unerlaubte Herstellung, WBK-Pflicht,
schießen ohne Erlaubnis, abgesehen von anderen Gesetzen (Tierschutz,
Jagdgesetz).

Ansonsten kommt es auch bei den letzten, noch freien LGs (z.B. Diana 27
alter Art) darauf an, wo die Kugel trifft. Durch den Flügel ist
ungpnstig. Taube fliegt zum nächsten Vogelliebhaber, beschwert sich etc.
Wenn das Tierchen in einen Nebengarten fällt und der Besitzer nicht auch
taubengeschädigt ist, gibt es ggf. sogar einen Aufstand in der örtlichen
Presse.

Zahlt sich nicht aus! Füttere Anti-Taubenbaby-Pillen!

P.Pr.
Markus Machner
2005-08-15 12:36:30 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Ansonsten kommt es auch bei den letzten, noch freien LGs (z.B. Diana 27
alter Art)
Gibt es eine Liste, welche Luftgewehre nicht mehr frei sind?
So manch einer hat ja noch dies und das auf dem Dachboden herumliegen, womit
er sich strafbar machen könnte.

Gruß,
Markus
Peter Prucker
2005-08-16 03:53:15 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Gibt es eine Liste, welche Luftgewehre nicht mehr frei sind?
So manch einer hat ja noch dies und das auf dem Dachboden herumliegen, womit
er sich strafbar machen könnte.
Verboten issich nix, nur WBK-pflichtig wird sein!

Frei sind weiterhin alle Luftdruckwaffen, Federdruckwaffen und
CO2-Waffen, die vor dem ersten Januar 1970 hergestellt und in den Handel
gebracht wurden. Für die DDR gilt der 2.4.1991.

Sie dürfen auch weiterhin den Besitzer wechseln. Für das Schießen aber
gelten die bekannten Spielregeln. Hier gilt für die Grundstücksbesitzer
die 7,5-Joule-Regel, was aber keine weitere Unklarheiten mit sich
bringt.

Das heißt nämlich de facto, wenn Du einen alten, auch schwächlichen
Puffer besitzt, auch unter 7,5 Joule, solltest Du damit besser nicht
mehr schießen, weil das Kennzeichen fehlt. Die Freistellung gilt nur für
Erwerb und Besitz.

Aber noch schwächer: In der allgemeinen Lizenz zum "Gundstückschießen"
wird nur von 7,5 J gesprochen. Das Erfordernis der Kennzeichnung für
besch. Energie hat der guteste Herr Brenneke tatsächlich vergessen. Oder
war es Absicht?

Solltest Du also angezeigt werden, aber sicher sein, daß Dein Luftpuffer
unter 7,5 J hat, komm getrost zu mir. Ich werde Dir nach Messung eine
Bescheinigung über die Energie Deines Püsters ausstellen.

Was´n Schmarrn!

P.Pr.
Benedict Mangelsdorff
2005-08-19 11:28:23 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Aber noch schwächer: In der allgemeinen Lizenz zum "Gundstückschießen"
wird nur von 7,5 J gesprochen. Das Erfordernis der Kennzeichnung für
besch. Energie hat der guteste Herr Brenneke tatsächlich vergessen. Oder
war es Absicht?
I.d.R tragen die neueren (nach 1970 bzw. 1991 hergestellten), 'freien'
Waffen (unter 7,5 J) ein 'F im Fünfeck'. Reicht das nicht als
Kennzeichnung?


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Patrick Böker
2005-08-17 21:00:53 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Das wäre ein grober Verstoß.der stets den Entzug der waffenrechtlichen
Erlaubnisse nach sich führen würde: Unerlaubte Herstellung, WBK-Pflicht,
schießen ohne Erlaubnis, abgesehen von anderen Gesetzen (Tierschutz,
Jagdgesetz).
Ansonsten kommt es auch bei den letzten, noch freien LGs (z.B. Diana 27
alter Art) darauf an, wo die Kugel trifft. Durch den Flügel ist
ungpnstig. Taube fliegt zum nächsten Vogelliebhaber, beschwert sich etc.
Wenn das Tierchen in einen Nebengarten fällt und der Besitzer nicht auch
taubengeschädigt ist, gibt es ggf. sogar einen Aufstand in der örtlichen
Presse.
Genau das ist der Punkt. Sicherlich ist ein Volltreffer mit 4,5mm für
eine Taube tödlich, jedoch muss man so einen sauberen Treffer auch
erstmal landen. Warscheinlicher ist, dass es zu einer Tierquälerei ausartet.
Carsten Lechte
2005-08-15 16:54:22 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Es knallt immer, die verdrängte Luft aus dem Lauf muß ja irgendwohin.
OK, ich praezisiere: Es knallte nicht ohrenbetaeubend, soweit man
dass durch Anhoeren einer Tonkonserve ueberhaupt beurteilen kann.


chl
Andre Peper
2005-08-15 08:19:31 UTC
Permalink
Post by Patrick Böker
Tierquälerei, meine ich ;) Mit Softair auf ein noch so kleines Tier zu
schießen machen nur gestörte Nachbarskinder. Selbst mit Co2-betriebenen
Pistolen/Gewehren würde ich nicht versuchen eine Taube zu erlegen. Da
wäre wohl mindestends Kleinkaliber angebracht - ergo Rumballern im
Garten absolut verboten.
ACK

Er wollte aber die Tauben nur vertreiben.
Meiner Meinung nach gibt es als einziges legales Mittel eine
Wasserpistole. Da gibt es auch ein paar schöne.

de andre
--
www.qsl.net/dl4ycj
Peter Prucker
2005-08-15 21:27:31 UTC
Permalink
Post by Andre Peper
Er wollte aber die Tauben nur vertreiben.
Meiner Meinung nach gibt es als einziges legales Mittel eine
Wasserpistole. Da gibt es auch ein paar schöne.
Und was gibt man da hinein? :((

P.Pr.
Andre Peper
2005-08-17 05:25:37 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Post by Andre Peper
Er wollte aber die Tauben nur vertreiben.
Meiner Meinung nach gibt es als einziges legales Mittel eine
Wasserpistole. Da gibt es auch ein paar schöne.
Und was gibt man da hinein? :((
Vorschläge?

Ich meinte diese grossen Pump Dinger.
Die gehen schon recht weit.

de andre
--
www.qsl.net/dl4ycj
Peter Prucker
2005-08-17 16:50:49 UTC
Permalink
Post by Andre Peper
Post by Peter Prucker
Post by Andre Peper
Er wollte aber die Tauben nur vertreiben.
Meiner Meinung nach gibt es als einziges legales Mittel eine
Wasserpistole. Da gibt es auch ein paar schöne.
Und was gibt man da hinein? :((
Vorschläge?
Lieber nicht! Sonst verstoßen wir noch gegen Reizstoffverordnungen. Als
Kinder haben wir die Dinger zur Gefahrenabwehr mit Salmiakgeist gefüllt.
Geht heute auch nicht mehr. Aber gibt es kein Mittel, welches Tauben
stinkt?

P.Pr
Bernd Schönlaub
2005-08-17 07:59:00 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Aber gibt es kein Mittel, welches Tauben stinkt?
Hallo Peter,

wie wär's denn mit Marderduft aus der Tube?
Kann jetzt nur leider nicht sagen, ob's das gibt.
Bär und Wolf ist erhältlich um Duftzäune an Straßen
herzustellen. Das wird aber auf Tauben evtl. nicht
sonderlich effizient wirken.

Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Markus Machner
2005-08-17 11:04:22 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Lieber nicht! Sonst verstoßen wir noch gegen Reizstoffverordnungen. Als
Kinder haben wir die Dinger zur Gefahrenabwehr mit Salmiakgeist gefüllt.
Geht heute auch nicht mehr. Aber gibt es kein Mittel, welches Tauben
stinkt?
Zumindest kein legales. Nicht umsonst bezeichnet man Tauben als Ratten der
Lüfte. Und Taubenfütternde Omis zu erschiessen ist auch nicht legal.

Gruß,
Markus
Jan Kidot
2005-08-01 19:16:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Du darfst nicht (mit Projektilen) auf Tiere schießen!
Also PLatzpatronen? Wäre Effektiv....
Post by Thomas Schmidt
Der Schussvorgang sollte möglichst leise sein, ich möchte die Nachbarn
nicht unnötig erschrecken.
... aber von dir anscheinend nicht gewünscht.
Post by Thomas Schmidt
Außerdem wäre ein Zielfernrohr interessant,
In dem Falle überflüssig
Post by Thomas Schmidt
Darf
man mit 500mJ eigentlich auch auf öffentlichem Gelände (z.B.
Friedhofsbaum) Tauben vertreiben?
Solange du kein Jäger bist darfst du nicht auf Tauben schießen!

Jan
Bjoern Schliessmann
2005-08-01 20:35:01 UTC
Permalink
Post by Jan Kidot
Du darfst nicht (mit Projektilen) auf Tiere schießen!
Wer sagt das? Bei manchen Tierarten wird man IIRC nicht einmal
verknackt, weil sie als Schädlinge gelten (Ratten?). Nicht, dass
ich persönlich da Spaß dran hätte.
Post by Jan Kidot
Also PLatzpatronen? Wäre Effektiv....
Und laut.

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #255:

Standing room only on the bus.
Sebastian Adamczyk
2005-08-01 22:08:04 UTC
Permalink
Post by Jan Kidot
Solange du kein Jäger bist darfst du nicht auf Tauben schießen!
Und selbst als Jäger darfst Du nicht so einfach auf Tauben ballern...
Thomas Schmidt
2005-08-02 17:25:59 UTC
Permalink
Post by Sebastian Adamczyk
Post by Jan Kidot
Solange du kein Jäger bist darfst du nicht auf Tauben schießen!
Und selbst als Jäger darfst Du nicht so einfach auf Tauben ballern...
In was für einem Land bin ich eigentlich geboren? Maulwürfen darf man
nicht nachstellen, weil sie geschützt sind. Marder, die das Auto
regelmäßig zerstören und sich teilweise sogar im Hausdach einnisten,
darf man nicht jagen, weil sie in den 50er Jahren fast ausgerottet
wurden. Selbstmord darf man auch nicht begehen, darauf stand früher
sogar die Todesstrafe.
Auf Tauben darf ich nicht mal mit Plastikkügelchen mit lächerlich
geringer Bewegungsenergie schließen. Aber zur Bundeswehr muss jeder, um
das Vaterland durch töten und vernichten vor Feinden zu schützen. Der
Mensch steht ja schließlich nicht unter Artenschutz...

Gruß, Thomas
Bjoern Schliessmann
2005-08-02 18:27:45 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Auf Tauben darf ich nicht mal mit Plastikkügelchen mit lächerlich
geringer Bewegungsenergie schließen.
Welches Gesetz sagt das eigentlich?
Post by Thomas Schmidt
Aber zur Bundeswehr muss
jeder, um das Vaterland durch töten und vernichten vor Feinden zu
schützen.
Neinnein, das erklärte Ziel der Bundeswehr ist das "Aufhalten" des
Feindes... bis eine richtige Armee kommt... ;)

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #276:

U.S. Postal Service
Thomas Hagenbucher
2005-08-01 20:22:17 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Zwille?


aber nicht über 7,5 irgendwas ;-(

Halt einfach mit Angelblei drauf, nach dem 50ten mal merken sich die
Viecher das.
Post by Thomas Schmidt
Die Viecher kacken alles voll, langsam stinkt es mir; vom
GURU-GURU-Krach kurz nach Sonnenaufgang ganz zu schweigen:-(
Der Schussvorgang sollte möglichst leise sein, ich möchte die Nachbarn
nicht unnötig erschrecken.
Wie schon gesagt, Zwille (Steinschleuder) mit Angelbleischrot.
Abschuß geräuchlos, beim Ankommen prasselts dann etwas.


Außerdem wäre ein Zielfernrohr interessant,
Post by Thomas Schmidt
aber macht das überhaupt Sinn bei 500mJ bzw. 7,5J Schussenergie? Darf
man mit 500mJ eigentlich auch auf öffentlichem Gelände (z.B.
Friedhofsbaum) Tauben vertreiben?
Der Preis ist eher zweitrangig, sollte aber unter 1000 EUR liegen. Ich
hoffe, ihr könnt mir bei dem Taubenproblem weiterhelfen.
Gruß, Thomas Schmidt
Thomas Schmidt
2005-08-02 17:35:21 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Zwille?
Ja, das meinte der Friedhofsgärtner auch, als ich zum 99. Mal versuchte,
den Taubendreck von den Steinen zu kratzen. Leider sind seit 2003
sogenannte Präzisionsschleudern (= Schleuder mit Armstütze) verboten,
bis zu 5 Jahre Haft sind möglich. Ob ich mit einer normalen Schleuder
auf 10 Meter Entfernung noch zielgenau treffe, wage ich zu bezweifeln.
Post by Thomas Hagenbucher
aber nicht über 7,5 irgendwas ;-(
Bitte?

[...]
Thomas Hagenbucher
2005-08-04 17:15:30 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Post by Thomas Hagenbucher
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor
allem noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20
Meter Entfernung) vertreiben will?
Zwille?
Ja, das meinte der Friedhofsgärtner auch, als ich zum 99. Mal versuchte,
den Taubendreck von den Steinen zu kratzen. Leider sind seit 2003
sogenannte Präzisionsschleudern (= Schleuder mit Armstütze) verboten,
bis zu 5 Jahre Haft sind möglich. Ob ich mit einer normalen Schleuder
auf 10 Meter Entfernung noch zielgenau treffe, wage ich zu bezweifeln.
Deshalb habe ich geschrieben Angelblei. Mit ner Handvoll trifft schon
irgenwas und erschreckt die Viecher. Umbringen wirst Du sie damit nicht.

Ist wie Schrot nur vermutlich ohne jegliche ernsthafte Verletzung wenn
Du nicht genau das Auge triffst. Kannst Optional auch Rollsplitt nehmen,
ist billiger.
Post by Thomas Schmidt
Post by Thomas Hagenbucher
aber nicht über 7,5 irgendwas ;-(
Bitte?
OK, waren 20 Joule oder ungefähr sowas halt eine "freiwillige"
Leistungsbremse für Zwillen. Gut dass wenigstes der Bogen noch Wurfarme
haben darf die so stark sind wie Du sie ziehen kannst.
Post by Thomas Schmidt
[...]
Frank schaffer
2005-08-05 11:23:51 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
...
OK, waren 20 Joule oder ungefähr sowas halt eine "freiwillige"
Leistungsbremse für Zwillen. Gut dass wenigstes der Bogen noch Wurfarme
haben darf die so stark sind wie Du sie ziehen kannst.
Die Joulebegrenzung fuer Schleudern ist weggefallen...war wohl
Klientelpolitik fuer die demofreudigen Gruenwaehler ;-)

Shalom,
--
                Frank Schaffer                     !___
        \v/           ***@t-online.de        _|___)===
       )>X<(          http://come.to/promillo   (oooooooo)
        /^\     We will not falter, we will not fail!
Eduard Bruchholz
2005-08-02 17:55:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
Zwille?
aber nicht über 7,5 irgendwas ;-(
da gibt es nach dem neuen WaffG keine Begrenzung mehr (vorher 27J).
Lediglich Armstützen und Visiervorrichtungen die die Dinger zu
Präzisionsschleudern machen sind verboten.

Aber man macht sicher eher den Baum kaputt als damit eine der Luftratten zu
erlegen.

Eddi
Thomas Schmidt
2005-08-02 18:07:31 UTC
Permalink
Post by Eduard Bruchholz
Post by Thomas Hagenbucher
Zwille?
aber nicht über 7,5 irgendwas ;-(
da gibt es nach dem neuen WaffG keine Begrenzung mehr (vorher 27J).
Lediglich Armstützen und Visiervorrichtungen die die Dinger zu
Präzisionsschleudern machen sind verboten.
Aber man macht sicher eher den Baum kaputt als damit eine der Luftratten zu
erlegen.
Eddi
Dann wäre sowas

http://www.waffenostheimer.de/catalog/product_info.php?cPath=47&products_id=933

"Sportschleuder mit einer beweglichen Visierung aus Glasfasern. Die
Visierpunkte sind leuchtend grün und rot, das Ziel kann dadurch, nah und
fern, scharf erfaßt werden."

bereits illegal, oder? Wann werden eigentlich Schwerter, Brotmesser und
Haushaltsscheren verboten bzw. registrierpflichtig? Und was ist mit all
den älteren Semestern, die noch ein Luftgewehr auf dem Dachboden
rumliegen haben, zum Teil mit mehr als 7,5 Joule? Kriegen die
nachträglich einen Waffenschein bzw. wird der Waffenbedarf anerkannt?

Gruß, Thomas
Eduard Bruchholz
2005-08-02 19:07:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Dann wäre sowas
http://www.waffenostheimer.de/catalog/product_info.php?cPath=47&products_id=933
"Sportschleuder mit einer beweglichen Visierung aus Glasfasern. Die
Visierpunkte sind leuchtend grün und rot, das Ziel kann dadurch, nah und
fern, scharf erfaßt werden."
das fällt woanders unter Spielzeug. :-)
Gemeint ist eher sowas:
http://www.catsdomain.com/slingshot/ps55.htm

Eddi
Thomas Schmidt
2005-08-03 16:12:27 UTC
Permalink
Post by Eduard Bruchholz
Post by Thomas Schmidt
Dann wäre sowas
http://www.waffenostheimer.de/catalog/product_info.php?cPath=47&products_id=933
"Sportschleuder mit einer beweglichen Visierung aus Glasfasern. Die
Visierpunkte sind leuchtend grün und rot, das Ziel kann dadurch, nah und
fern, scharf erfaßt werden."
das fällt woanders unter Spielzeug. :-)
http://www.catsdomain.com/slingshot/ps55.htm
Eddi
Ein echter Goliath-Töter;-) Heutzutage hätte David ein echtes Problem
gehabt... Aber ist die Sportschleuder, die ich meinte, nun verboten oder
nicht?

Gruß, Thomas
Eduard Bruchholz
2005-08-03 20:31:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Post by Eduard Bruchholz
http://www.catsdomain.com/slingshot/ps55.htm
Eddi
Ein echter Goliath-Töter;-) Heutzutage hätte David ein echtes Problem
gehabt... Aber ist die Sportschleuder, die ich meinte, nun verboten oder
nicht?
Gruß, Thomas
na ja, die echte Goliath-Schleuder ist ja das Teil, wo man den Stein erst
mal über seinem Kopf wirbeln lässt und sich als Ungeübter leicht eher selbst
erschlägt oder den Nachbarsmann.
Das Ding von Waffenostheimer hat keine echte Visierung - auch wenn die
bunten Antennen so bezeichnet werden.
Kannste also ruhig kaufen und das dann selber feststellen.

Eddi
René
2005-08-03 18:41:12 UTC
Permalink
Post by Eduard Bruchholz
http://www.catsdomain.com/slingshot/ps55.htm
Da fällt mir jetzt irgendwie dieses hier ein:
http://www.commondreams.org/headlines04/0302-01.htm
--
Update for Windows XP (KB900930)
Typical download size: 556 KB, 1 minute
This update addresses an issue in which messages are improperly
handled if the subject line contains the word "begin".
René
2005-08-03 18:42:22 UTC
Permalink
PS: Gibts auch in Großaufnahme
Loading Image...
Sven Nimmich
2005-08-11 18:59:45 UTC
Permalink
Post by René
PS: Gibts auch in Großaufnahme
Knacke Hintern.
Wow, aber mit der will ich nicht Schluss machen wollen ;-)

SCNR

Sven
Sebastian Adamczyk
2005-08-01 22:12:17 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Eigentlich gar keine, denn so einfach mirnichtsdirnichts darfst Du auf
die Tauben nicht schießen. Lass das mal einen "grünen" Nachbarn sehen
und der schwärzt Dich an, dann wird das seeehr teuer...

Probiers dochmal damit:
http://www.werbestelle.de/dynasite.cfm?dssid=3348&dsmid=0&target=dsfront

Grüße,
Sebastian
Murat Urkan
2005-08-02 00:03:41 UTC
Permalink
"Thomas Schmidt" schrieb
am besten geeignet und vor allem noch legal, der die auf seinen Bäumen
befindlichen Tauben (4-20 Meter Entfernung) vertreiben will?
Das einzige das Tauben oder auch andere Vögel auf Dauer aus Bäumen fern hält
sind Obstschutznetze.
Peter Prucker
2005-08-02 15:50:01 UTC
Permalink
Post by Murat Urkan
"Thomas Schmidt" schrieb
am besten geeignet und vor allem noch legal, der die auf seinen Bäumen
befindlichen Tauben (4-20 Meter Entfernung) vertreiben will?
Das einzige das Tauben oder auch andere Vögel auf Dauer aus Bäumen fern hält
sind Obstschutznetze.
Manchmal hilft auch eine nachgeformte Krähe. Die finden Tauben gar nicht
lustig.

P.Pr.
Bernd Schönlaub
2005-08-02 10:56:13 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Peter Prucker
Manchmal hilft auch eine nachgeformte Krähe.
Hallo Peter,

ist das nicht den Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben?
Wenn er eine "Lockkrähe" in den Baum setzt hat er bald
Dutzende davon im Original. ;-)


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Josef Suckart
2005-08-02 12:12:44 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
________________________________________________________________________
Post by Peter Prucker
Manchmal hilft auch eine nachgeformte Krähe.
Hallo Peter,
ist das nicht den Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben?
Wenn er eine "Lockkrähe" in den Baum setzt hat er bald
Dutzende davon im Original. ;-)
Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Wie wär's mit 'nem Sperber?

Gruß,
Sepp
Bernd Schönlaub
2005-08-02 12:26:35 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Josef Suckart
Wie wär's mit 'nem Sperber?
Hallo Sepp,

dann kommt sich der Ärmste bald wie im Krieg vor.
Alles aus der Familie der Rabenvögel findet sich
in seinem Luftraum ein und fliegt Sturzangriffe.

Zumindest wenn die Attrappe hinreichend echt wirkt.


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Thomas Schmidt
2005-08-02 17:44:50 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
Hallo Sepp,
dann kommt sich der Ärmste bald wie im Krieg vor.
Alles aus der Familie der Rabenvögel findet sich
in seinem Luftraum ein und fliegt Sturzangriffe.
Zumindest wenn die Attrappe hinreichend echt wirkt.
Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Echt? Also sollte ich mich mit meinem Schicksal abfinden oder wegziehen
(v.a. aus D-Land). Ja, wird wohl das Beste sein;-)

Gruß, Thomas
Leo Searcher
2005-08-02 18:24:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Echt? Also sollte ich mich mit meinem Schicksal abfinden oder wegziehen
(v.a. aus D-Land). Ja, wird wohl das Beste sein;-)
Gruß, Thomas
Hallo Thomas,

ein weiteres Problem der Leute die ein Taubenproblem haben, ist das deutsche
Recht.
Auf lebende Tiere darf nicht von Laien geschossen werden. Selbst für Jäger
bedarf es einer
Ausnahmegenehmigung der Region/Gemeinde um z.B. auf Friedhöfen oder in
Parkanlagen
Krähen, Tauben oder Enten zu schiessen.
Selbst wenn, wie ich schon gelesen habe, eine regelgerechte Jagd auf (in
diesem Fall) Tauben
stattgefunden hat, finden sich nach ein paar Wochen/Monaten ähnlich große
Populationen
an denselben Standorten wieder ein.

Was kann man noch tun?

Ein wirklich wirksames Mittel ist die Plazierung von Krähen-Nachbildungen in
der Nähe
von Tauben-Lieblingsplätzen. Alle paar Tage umstellen soll auch gut sein.

Noch wirksamer ist es, große Bäume (Liebligsplätze von Tauben) zu entfernen.
Diese Erfahrung habe ich zufällig nach einer Baumfällaktion auf einem
Nachbargrundstück
gemacht. Eine Dreiergruppe von sehr alten Eichen wurde nach einem Sturm mit
Beschädigung
der Bäume gefällt, und die darin lebenden ca. 6 - 9 Tauben verzogen sich
einige hundert Meter
weiter auf das Dach eines Mehrfamilienhauses, auf dem ein "Wald" von neuen
Mobilfunkantennen steht.
Das Verückteste an diesem Umzug aber ist, als die Mobilfunkantennen einige
Wochen später in Betrieb
genommen wurden, verschwanden die Tauben aufs Neue! Dieses Mal mit
unbekanntem Ziel.

Also, fröhliches Vertreiben allerseits

leo
Heiner-P.Landsberg
2005-08-03 08:07:08 UTC
Permalink
Post by Leo Searcher
Post by Thomas Schmidt
Echt? Also sollte ich mich mit meinem Schicksal abfinden oder wegziehen
(v.a. aus D-Land). Ja, wird wohl das Beste sein;-)
Gruß, Thomas
Hallo Thomas,
ein weiteres Problem der Leute die ein Taubenproblem haben, ist das deutsche
Recht.
Auf lebende Tiere darf nicht von Laien geschossen werden. Selbst für Jäger
bedarf es einer
Ausnahmegenehmigung der Region/Gemeinde um z.B. auf Friedhöfen oder in
Parkanlagen
Krähen, Tauben oder Enten zu schiessen.
.......

schnell geht das mit der sondergenehmigung, wenn wildschweine versuchen,
saerge auszubuddeln.
heiner
Sebastian Adamczyk
2005-08-05 10:17:39 UTC
Permalink
Post by Heiner-P.Landsberg
schnell geht das mit der sondergenehmigung, wenn wildschweine
versuchen, saerge auszubuddeln.
Echt? Sowas gibt es, dass Wildschweine 2m tiefe Gräber aufbuddeln?

Grüße,
Sebastian
Markus Machner
2005-08-03 08:48:54 UTC
Permalink
Post by Leo Searcher
Ein wirklich wirksames Mittel ist die Plazierung von Krähen-Nachbildungen
in der Nähe
von Tauben-Lieblingsplätzen. Alle paar Tage umstellen soll auch gut sein.
Wir haben hier ein paar echte Raben, die ab und an über den Platz spazieren.
Daß interessiert die Tauben nicht im geringsten.
Man hat es sogar mit einem Falken probiert, aber auch der konnte an der
Taubenpopulation nichts nennenswertes ändern.

Das einzige, was hilft, ist das strikte Durchsetzen des Fütterungsverbots
seitens des Ordnungsamtes. Wenn's nichts zu futtern gibt, verschwinden die
Viecher so langsam. Leider gibt es da so ein paar hartnäckige Omis...

Gruß,
Markus
Juergen Nieveler
2005-08-03 12:43:36 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Das einzige, was hilft, ist das strikte Durchsetzen des
Fütterungsverbots seitens des Ordnungsamtes. Wenn's nichts zu futtern
gibt, verschwinden die Viecher so langsam. Leider gibt es da so ein
paar hartnäckige Omis...
Topicänderung: Welche Schusswaffe zum Vertreiben von Omis?

SCNR ;-)

Juergen Nieveler
--
Mary had a little lamb - she hates beef or ham
Thomas Schmidt
2005-08-03 16:20:06 UTC
Permalink
Post by Juergen Nieveler
Post by Markus Machner
Das einzige, was hilft, ist das strikte Durchsetzen des
Fütterungsverbots seitens des Ordnungsamtes. Wenn's nichts zu futtern
gibt, verschwinden die Viecher so langsam. Leider gibt es da so ein
paar hartnäckige Omis...
Topicänderung: Welche Schusswaffe zum Vertreiben von Omis?
SCNR ;-)
Juergen Nieveler
Kalaschnikow als Softair mit 0,08 Joule?

Loading Image...

Vorsicht, der Anblick könnte schon ausreichen. Wie weit schießt sowas
eigentlich, eine Softairwaffe mit 0,08 bzw. 0,5 Joule? Wenn 7,5 Joule
für 20 Meter ausreichend sind, kommt man dann mit 0,08J auf 21cm und mit
0,5J auf immerhin 133cm oder ist der Zusammenhang etwas komplexer?

Gruß, Thomas
Markus Machner
2005-08-03 18:01:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Post by Juergen Nieveler
Topicänderung: Welche Schusswaffe zum Vertreiben von Omis?
SCNR ;-)
Juergen Nieveler
Kalaschnikow als Softair mit 0,08 Joule?
Nö, das hilft auch nicht. Ein Waffe beeindruckt eine Omi überhaupt nicht.
Als Soldat mal neben einer Straße gelegen, mit echtem G3 und Panzerfaust.
Kommt eine alte Omi und fängt an mich vollzulabern ("Junger Mann, hörense
mir mal zu..."). Es ist verboten, Omis zu erschießen. Dem Gesetzgeber ist
das Leben alter Omis wertvoller, als die geistige Gesundheit junger Männer.
Wahrscheinlich war dieser Mann, der dieses Gesetz erlassen hat, selbst von
(s)einer alten Omi beeinflußt.

Vielleicht sollte man über Kriesengebieten anstatt Splitterbomben alte Omis
(Zusatzoption für harte Fälle: mit Krückstock) abwerfen. Dann herrscht
sofort Ruhe! Alles rennet, rettet, flüchtet bevor die anfangen zu erzählen.

Gruß,
Markus (Xpost und so)
Thomas Schmidt
2005-08-05 15:01:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Wie weit schießt sowas
eigentlich, eine Softairwaffe mit 0,08 bzw. 0,5 Joule? Wenn 7,5 Joule
für 20 Meter ausreichend sind, kommt man dann mit 0,08J auf 21cm und mit
0,5J auf immerhin 133cm oder ist der Zusammenhang etwas komplexer?
Gruß, Thomas
Habe gerade für ein 0,08J Gewehr (geeignet ab 3 Jahre!) eine
Entfernungsangabe von 10 Metern entdeckt:

"Umarex Mini AK47 Electric Vollautomatik
Der neue Spaß. Schießt auf 10 Meter. Soft-Air-Gewehr, elektrische
Vollautomatik, Energie max.0,07 Joule, Kaliber 6mm, Magazinkapazität 80
Schuss, Länge 306mm, Gewicht 310g, Batteriebetrieb (4x AA), Laut neuem
Waffengesetz ohne Altersbeschränkung."

Kann das sein?


Gruß, Thomas
Thomas Schmidt
2005-08-05 15:46:26 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Habe gerade für ein 0,08J Gewehr (geeignet ab 3 Jahre!) eine
"Umarex Mini AK47 Electric Vollautomatik
Der neue Spaß. Schießt auf 10 Meter. Soft-Air-Gewehr, elektrische
Vollautomatik, Energie max.0,07 Joule, Kaliber 6mm, Magazinkapazität 80
Schuss, Länge 306mm, Gewicht 310g, Batteriebetrieb (4x AA), Laut neuem
Waffengesetz ohne Altersbeschränkung."
Kann das sein?
Das wäre etwas für unseren Nachbarssohn:

GSG Modell 18 mit Silencer (AEG)
Auto Electric Gun mit Hop Up System, halb- oder vollautomatische
Schussfolge, Energie < 0,5 Joule, Gewicht 405 g, Länge mit Silencer
325mm, inkl. 4 Akkus 1,2V, Ladegerät, Flashlight, Dot Visier, Silencer,
200 BB´s 0,15g, für 28,95 EUR

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Sind Laserpointer an Waffen nicht streng verboten?


Gruß, Thomas
Juergen Nieveler
2005-08-05 18:22:22 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
http://www.sportwaffen-schneider.de/n_luftdruckwaffen/images/products/v
b91118fg.jpg
Sind Laserpointer an Waffen nicht streng verboten?
Ja. Aber da ist ja kein Laserpointer dran, nur eine rote Leuchtdiode
die so AUSSIEHT wie ein Laserpointer :-)


Juergen Nieveler
--
Want your coffee black? - Are there other colors?
Thomas Hagenbucher
2005-08-05 19:24:44 UTC
Permalink
Post by Juergen Nieveler
Post by Thomas Schmidt
http://www.sportwaffen-schneider.de/n_luftdruckwaffen/images/products/v
b91118fg.jpg
Sind Laserpointer an Waffen nicht streng verboten?
Ja. Aber da ist ja kein Laserpointer dran, nur eine rote Leuchtdiode
die so AUSSIEHT wie ein Laserpointer :-)
Also schauen wir mal die Schachtel genau an.

Ich lese da: Included: 4x1,2V Rechargeable Batteries, Charger,
SILENZER, Electric Gunslight and LASERPOINTER.

Sowohl der SILENZER als auch der LASERPOINTER wären wohl die üblichen
Verdächtigen sofern es sich um eine WAFFE und nicht um SPIELZEUG handeln
würde.
Post by Juergen Nieveler
Juergen Nieveler
mfg

Tom
Bjoern Schliessmann
2005-08-05 20:01:25 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
Also schauen wir mal die Schachtel genau an.
Ich lese da: Included: 4x1,2V Rechargeable Batteries, Charger,
SILENZER, Electric Gunslight and LASERPOINTER.
Sowohl der SILENZER als auch der LASERPOINTER wären wohl die
üblichen Verdächtigen sofern es sich um eine WAFFE und nicht um
SPIELZEUG handeln würde.
ACK, wobei die Waffe problemlos wäre, wenn die Mündungsenergie <
0,08 J wäre, da dann das WaffG nicht zur Anwendung kommt. Dem
Aufkleber "BRD ab 14 Jahren" mag ich aber bei 0,5J nicht so viel
Glauben schenken. Wobei der "Silencer" hier kein Schalldämpfer im
Sinne des WaffG ist.

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #368:

Failure to adjust for daylight savings time.
Thomas Schmidt
2005-08-06 15:08:30 UTC
Permalink
Post by Bjoern Schliessmann
Post by Thomas Hagenbucher
Also schauen wir mal die Schachtel genau an.
Ich lese da: Included: 4x1,2V Rechargeable Batteries, Charger,
SILENZER, Electric Gunslight and LASERPOINTER.
Sowohl der SILENZER als auch der LASERPOINTER wären wohl die
üblichen Verdächtigen sofern es sich um eine WAFFE und nicht um
SPIELZEUG handeln würde.
ACK, wobei die Waffe problemlos wäre, wenn die Mündungsenergie <
0,08 J wäre, da dann das WaffG nicht zur Anwendung kommt. Dem
Aufkleber "BRD ab 14 Jahren" mag ich aber bei 0,5J nicht so viel
Glauben schenken. Wobei der "Silencer" hier kein Schalldämpfer im
Sinne des WaffG ist.
Ist das Ding für 14-jährige in der Öffentlichkeit denn nun illegal oder
nicht?

Gruß, Thomas
Bernd Schönlaub
2005-08-06 16:32:31 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Thomas Schmidt
Ist das Ding für 14-jährige in der Öffentlichkeit denn nun illegal oder
nicht?
Hallo Thomas,

gemäß Verfügung des BKA ist alles
unter 0,5 J nicht waffe sondern Spielzeug.

Somit ist es auch für z.B. 3-jährige legal.
"Vorsicht, Kleinteile! Können verschluckt werden."


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Bjoern Schliessmann
2005-08-06 21:53:08 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
gemäß Verfügung des BKA ist alles
unter 0,5 J nicht waffe sondern Spielzeug.
Müssen die sich nicht ans WaffG halten, oder steht es da auch drin?

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #104:

backup tape overwritten with copy of system manager's favourite CD
Bernd Schönlaub
2005-08-07 12:07:54 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Bjoern Schliessmann
Müssen die sich nicht ans WaffG halten, oder steht es da auch drin?
Hallo Bjoern,

im wAffG steht, dass das BKA bestimmte,
vom Gesetzestext abweichende, Bestimmungen
treffen kann.

Das haben die Leute mit dem von Peter
zitierten Dokument getan.


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Bjoern Schliessmann
2005-08-07 12:28:25 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
im wAffG steht, dass das BKA bestimmte,
vom Gesetzestext abweichende, Bestimmungen
treffen kann.
Ah, danke. Ich nehme an, du meinst § 2 Abs. 5 und § 48 Abs. 3.

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #26:

first Saturday after first full moon in Winter
Bernd Schönlaub
2005-08-08 01:37:13 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Bjoern Schliessmann
Ich nehme an, du meinst § 2 Abs. 5 und § 48 Abs. 3.
Hallo Björn,

richtig, die meinte ich.


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Bjoern Schliessmann
2005-08-08 12:20:23 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
richtig, die meinte ich.
Danke nochmal. ARGH, ich bin auch doof. Hätte ich den BKA-FAQ früher
gelesen -- da stands genau drin...

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #197:

I'm sorry a pentium won't do, you need an SGI to connect with us.
Peter Prucker
2005-08-07 07:14:15 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
________________________________________________________________________
Post by Thomas Schmidt
Ist das Ding für 14-jährige in der Öffentlichkeit denn nun illegal oder
nicht?
Hallo Thomas,
gemäß Verfügung des BKA ist alles
unter 0,5 J nicht waffe sondern Spielzeug.
Waffe bleibt Waffe, kann jedoch vom Gesetz ausgenommen werden (laut
Amlage 2, Abschnitt 3).

Die 0,5 J entstanden auf Druck der EG.

Es gibt aber noch den zweiten Teil entsprechenden Bestimmung der
Waffenliste: Anlage 2 Abscnitt 3 Unterabschnitt 3 (vom Gesetz
ausgenommene Waffen), in dem steht, ausgenommen von der Freistellung ...
"sind getreue Nachahmungen von Schußwaffen im Sinn der Anlage 1
Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf"
(also normaler Schußwaffen).

Ist dieser Passus auch mit gestrichen? Wenn nicht, besteht erhebliche
Rechtsunsicherheit.

P.Pr.
Bjoern Schliessmann
2005-08-07 00:00:43 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Die 0,5 J entstanden auf Druck der EG.
Ist da jetzt irgendeine Regelung mit dieser Grenze in Kraft?
Post by Peter Prucker
Es gibt aber noch den zweiten Teil entsprechenden Bestimmung der
Waffenliste: Anlage 2 Abscnitt 3 Unterabschnitt 3 (vom Gesetz
ausgenommene Waffen), in dem steht, ausgenommen von der
Freistellung ... "sind getreue Nachahmungen von Schußwaffen im
Sinn der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.1.1, deren
Erwerb der Erlaubnis bedarf" (also normaler Schußwaffen).
Ist dieser Passus auch mit gestrichen? Wenn nicht, besteht
erhebliche Rechtsunsicherheit.
In der letzten Fassung von bundesrecht.juris.de nicht (oben steht
"Stand: Zuletzt geändert durch Art. 34 G v. 21. 6.2005 I 1818").

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #404:

Sysadmin accidentally destroyed pager with a large hammer.
Peter Prucker
2005-08-07 16:12:07 UTC
Permalink
Mit dem http://bundesrecht.juris.de komme ich nicht weiter.


Einzige Quelle, die ich weiß:

http://www.bka.de

dann durchhangeln über
"Fragen und Antworten"
"Waffenrecht"
"Einstufung von Spielzeugwaffen"

Dann kommen zwei recht konfuse Feststellungsbescheide.

P.Pr.
Post by Bjoern Schliessmann
Post by Peter Prucker
Die 0,5 J entstanden auf Druck der EG.
Ist da jetzt irgendeine Regelung mit dieser Grenze in Kraft?
Post by Peter Prucker
Es gibt aber noch den zweiten Teil entsprechenden Bestimmung der
Waffenliste: Anlage 2 Abscnitt 3 Unterabschnitt 3 (vom Gesetz
ausgenommene Waffen), in dem steht, ausgenommen von der
Freistellung ... "sind getreue Nachahmungen von Schußwaffen im
Sinn der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr.1.1, deren
Erwerb der Erlaubnis bedarf" (also normaler Schußwaffen).
Ist dieser Passus auch mit gestrichen? Wenn nicht, besteht
erhebliche Rechtsunsicherheit.
In der letzten Fassung von bundesrecht.juris.de nicht (oben steht
"Stand: Zuletzt geändert durch Art. 34 G v. 21. 6.2005 I 1818").
Grüße,
Björn
--
Sysadmin accidentally destroyed pager with a large hammer.
Christoph Neumann
2005-08-20 12:09:11 UTC
Permalink
Post by Bjoern Schliessmann
Post by Peter Prucker
Die 0,5 J entstanden auf Druck der EG.
Ist da jetzt irgendeine Regelung mit dieser Grenze in Kraft?
Ja. Es existiert eine (schon viel ältere als das neue WaffG) Richtlinie
der EG über die Sicherheit von Spielzeug (RL 88/378/EWG) , auf deren
Grundlage 0,5J zugelassen wurden. Beim Erlass des WaffG wurde diese
Richtlinie, die deutschem Recht vorgeht, übersehen.
--
Im übrigen muss sich Fielmann m.E. bei bloßem Aushang [der AGB] im
Geschäft entgegenhalten lassen müssen, dass ein großer Teil der Kunden
schlecht sehen kann. -- Tobi Schlegel in dsrm
Honoloulou Namenlos
2021-05-15 16:53:43 UTC
Permalink
@Thomas Schmid und ähnliche ...
Welcher normale Mensch
schiesst denn auf: Vögel?
Die tun doch wirklich niemanden was. Sie wollen nichts von Menschen als ein paar Körnchen.
Welcher normale Mensch
vergleicht Vögel mit Nagetieren?
Die Einen picken mal ein Körnchen - die Anderen nagen sich durch alles mögliche durch.
Die Einen fliegen hoch über uns - die Anderen leben unten und unter der Erde - können höchstens 80 cm hoch springen.
Tauben sind Langstreckenflieger - und ziemlich schnell über 100 km/h
und sie fliegen sehr hoch 8000er den Himalaya können sie überfliegen.
Was sind denn dagegen Menschen?
Sie können kaum Leistungen anderer anerkennen - reden nur dummes Zeugs,
weil sie sich selber nicht leiden mögen.
"Die schei....!" ja und? Sie alle doch auch.
"Der weiße Kot...."! ja weißer Schmierkot sieht nicht nur nicht schön aus, er ist vor allem Hungerkot.
Was tun? Ganz einfach: Streuen Sie ihnen Vogel/Ganzjahresfutter, Sonnenblumenkerne hin ...
Geben sie ihnen was zu picken - dann sehen Sie keinen weißen Taubenkot mehr -
die kleinen, braunen Kringel fallen ins Erdreich - verweht der Wind, der Regen.

Ich weiß nicht, warum mein Kommentar direkt über Christoph Neumann kommt ...
aber die Einstellung ist da - und lässt sich nicht ändern.
Mal sehen sich bei nach posten tut.
Post by Christoph Neumann
Post by Bjoern Schliessmann
Post by Peter Prucker
Die 0,5 J entstanden auf Druck der EG.
Ist da jetzt irgendeine Regelung mit dieser Grenze in Kraft?
Ja. Es existiert eine (schon viel ältere als das neue WaffG) Richtlinie
der EG über die Sicherheit von Spielzeug (RL 88/378/EWG) , auf deren
Grundlage 0,5J zugelassen wurden. Beim Erlass des WaffG wurde diese
Richtlinie, die deutschem Recht vorgeht, übersehen.
--
Im übrigen muss sich Fielmann m.E. bei bloßem Aushang [der AGB] im
Geschäft entgegenhalten lassen müssen, dass ein großer Teil der Kunden
schlecht sehen kann. -- Tobi Schlegel in dsrm
Juergen Nieveler
2021-05-17 09:16:54 UTC
Permalink
Post by Honoloulou Namenlos
@Thomas Schmid und ähnliche ...
Welcher normale Mensch
schiesst denn auf: Vögel?
Welcher normale Mensch antwortet auf 16 Jahre alte Postings?
Thomas Hochstein
2021-05-17 22:28:02 UTC
Permalink
Honoloulou Namenlos [...]
[...]
Welcher normale Mensch antwortet auf 16 Jahre alte Postings?
Siehst Du selbst, oder? ;)
Zatras
2005-08-09 14:12:04 UTC
Permalink
Also in Österreich läufts derzeit wohl noch etwas anders.

Loading Image...

mfg
Zatras
Benedict Mangelsdorff
2005-08-04 09:55:07 UTC
Permalink
Post by Juergen Nieveler
Topicänderung: Welche Schusswaffe zum Vertreiben von Omis?
Du hast den Film mit Estelle Getty und Sylvester Stallone gesehen? Omis
können ganz schön wehrhaft sein - und nicht wenige haben zuhause noch
Opis olle 08 oder K98 herumliegen.

Vor Omis sollte man sich in Acht nehmen.


SCNR2, ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
René
2005-08-04 19:33:41 UTC
Permalink
Vor Omis sollte man sich in Null-Acht nehmen.
Fixed it for you :)
Knut Piwonski
2005-08-05 10:08:00 UTC
Permalink
Hallo!
Vor Omis sollte man sich in Null-Acht nehmen.
Rene>Fixed it for you :)

Wenn ich den unmißverständlich humoristischen Ausführungen
meines sehr geschätzten und vor allen Dingen weitgereisten
Vorredners richtig folgen konnte, so legt dies den zwingenden
Schluß in außerordentlicher Deutlichkeit nahe, liebe Freunde,
meine sehr verehrten Damen und Herren, daß man sich, und ich
betone nochmals gerade hier und jetzt, selbstverständlich in
enger Absprache mit unseren ausländischen Freunden, vor Omis,
nicht zuletzt auch unter umfassender Berücksichtigung von Omis
in Flugzeugen, in besonders hohem Maße in Acht.Acht nehmen
sollte.

mit freundlichen Grüßen:

Knut Piwonski
P.S.Eventuelle Ähnlichkeiten mit real existierenden Floskeln
oder Flugabwehrgeschützen wären rein zufällig..
Bjoern Schliessmann
2005-08-04 23:09:52 UTC
Permalink
Post by Benedict Mangelsdorff
Vor Omis sollte man sich in Acht nehmen.
...spätestens seit "Surf Nazis must die". Amis...

http://www.imdb.com/title/tt0094077/

Grüße,


Björn
--
BOFH Excuse #231:

We had to turn off that service to comply with the CDA Bill.
Bernd Schönlaub
2005-08-02 22:40:54 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
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Post by Thomas Schmidt
Echt?
Hallo Thomas,

wenn Ihr von der Sorte auch in der Gegend habt,
dann würde es wahrscheinlich so kommen.
Post by Thomas Schmidt
Also sollte ich mich mit meinem Schicksal abfinden oder wegziehen
(v.a. aus D-Land). Ja, wird wohl das Beste sein;-)
Nicht unbedingt. Es gibt ja auch noch professionelle "Kammerjäger".
Z.B. die Firma RENTOKILL (oder so ähnlich) und deren Mitbewerber.
Die dürfen sogar geschützte Arten (Hornissen, Siebenschläfer, ...)
- na wie nennt man das doch gleich - "beseitigen".

Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Lortzing
2005-08-12 04:07:58 UTC
Permalink
Peter,

Ich bin wieder da!

Vielleicht kannst Du und Josef mich mal wieder auf der IWA besuchen?

Lortzing
Josef Suckart
2005-08-12 12:58:14 UTC
Permalink
Jou, schaun mer mal.

Schöne Grüße,
Sepp
Post by Bernd Schönlaub
Peter,
Ich bin wieder da!
Vielleicht kannst Du und Josef mich mal wieder auf der IWA besuchen?
Lortzing
Peter Prucker
2005-08-15 15:24:31 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
Peter,
Ich bin wieder da!
Vielleicht kannst Du und Josef mich mal wieder auf der IWA besuchen?
Schaun wir mal, wie es uns ausgeht

MfG
P.Prucker
viczena
2005-08-15 10:16:57 UTC
Permalink
iss ja noch eine weile hin....

peter
Post by Peter Prucker
Post by Bernd Schönlaub
Peter,
Ich bin wieder da!
Vielleicht kannst Du und Josef mich mal wieder auf der IWA besuchen?
Schaun wir mal, wie es uns ausgeht
MfG
P.Prucker
Thomas Schmidt
2005-08-02 17:42:57 UTC
Permalink
Post by Murat Urkan
"Thomas Schmidt" schrieb
am besten geeignet und vor allem noch legal, der die auf seinen Bäumen
befindlichen Tauben (4-20 Meter Entfernung) vertreiben will?
Das einzige das Tauben oder auch andere Vögel auf Dauer aus Bäumen fern hält
sind Obstschutznetze.
Mag sein, aber in den letzten Jahren hat sich unser Wohnblock mehr und
mehr in ein kleines Waldgebiet verwandelt bzw. ist auf dem Weg dorthin.

Einnetzen ist also nicht.

Solange der Satellitenempfang noch klappt, wird sich da auch nix dran
ändern. Viele Bäume (v.a. die Tannen) sind locker 15 Meter hoch.


Gruß, Thomas
Juergen Klein
2005-08-02 19:42:47 UTC
Permalink
Hallo, Thomas Schmidt
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
http://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffelkanone

Tuningtip: Abflußrohre aus Gußeisen.
--
Jürgen
René
2005-08-03 18:52:23 UTC
Permalink
Post by Juergen Klein
http://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffelkanone
Lustig. Das untere Bild habe ich dort vor Monaten eingestellt :)
--
Update for Windows XP (KB900930)
Typical download size: 556 KB, 1 minute
This update addresses an issue in which messages are improperly
handled if the subject line contains the word "begin".
René
2005-08-03 18:56:53 UTC
Permalink
Post by René
Post by Juergen Klein
http://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffelkanone
Lustig. Das untere Bild habe ich dort vor Monaten eingestellt :)
Doppel-lustig: der Link in der Diskussion verweist auf Böller-Möllers
Seiten :-)
Benedict Mangelsdorff
2005-08-03 07:42:06 UTC
Permalink
Post by Juergen Klein
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
http://de.wikipedia.org/wiki/Kartoffelkanone
Schon der Bau einer Kartoffelkanone ist in D illegal, solange man keine
gültige Waffenherstellungserlaubnis vorweisen kann.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Thomas Altenbuchner
2005-08-04 11:18:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Wieso denn immer Waffen?
http://ooe.orf.at/stories/49664/

SCNR :-)

Thomas
Peter Prucker
2005-08-04 23:52:29 UTC
Permalink
Post by Thomas Altenbuchner
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor
allem
Post by Thomas Schmidt
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20
Meter
Post by Thomas Schmidt
Entfernung) vertreiben will?
Wieso denn immer Waffen?
http://ooe.orf.at/stories/49664/
Genau. Verfahren wäre erweiterungsfähig ...

Oder:
Lautsprecher mit Technomusik - Tauben haben lieber Mozart, genauso wie
Kühe!

Vergrämt auch lästige Nachbarn! ;))

P. Pr.
Winfried Weihrauch
2005-08-04 11:36:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Legal kannst Du ein Weitschussluftgewehr mit prellschalgfreiem
Zielfernrohr erwerben:

http://www.sportwaffen-schneider.de/n_luftdruckwaffen/index.html


Du darfst die Tiere nur auf Deinem eigenen Grundstück vergrämen. Dabei
muss sichergestellt sein, dass das Geschoss das Grundstück nicht
verlassen kann. Hast Du Nachbarn in Schussweite, hat sich die Sache
schon erledigt.

Unter bestimmten Voraussetungen ist der kontrollierte Einzelabschuss
von Tieren zur Vergrämung der Population zulässig, etwa bei
Kormoranen, die an Fischaufzuchtteichen nisten. Ob das auch auf Tauben
zutrifft, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich wirst Du es hinnehmen
müssen, dass sich Vögel in Deinen Bäumen aufhalten.

WW
--
Lutz Möller: "Ich rate, schmelzen Sie Ihre Barnes X-Geschosse ein,
gießen einen Kerzenleuchter, stecken darin eine Kerze,
zünden jene an, auf daß ein Licht aufgehe!"
Thomas Hagenbucher
2005-08-05 19:26:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Die Viecher kacken alles voll, langsam stinkt es mir; vom
GURU-GURU-Krach kurz nach Sonnenaufgang ganz zu schweigen:-(
Der Schussvorgang sollte möglichst leise sein, ich möchte die Nachbarn
nicht unnötig erschrecken. Außerdem wäre ein Zielfernrohr interessant,
aber macht das überhaupt Sinn bei 500mJ bzw. 7,5J Schussenergie? Darf
man mit 500mJ eigentlich auch auf öffentlichem Gelände (z.B.
Friedhofsbaum) Tauben vertreiben?
Der Preis ist eher zweitrangig, sollte aber unter 1000 EUR liegen. Ich
hoffe, ihr könnt mir bei dem Taubenproblem weiterhelfen.
Gruß, Thomas Schmidt
Vielleicht leuchtest Du denen mal mit einem Laserpointer ins Auge ;-)

Mit dem richtigen Laserpointer hat sich dann einiges erledigt.

mfg
Tom
k98m...@gmail.com
2023-06-07 11:55:10 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Hallo!
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Die hoeren das eh nicht. Vergebliche Liebesmueh.
Andy Angerer
2023-06-07 13:24:02 UTC
Permalink
Post by ***@gmail.com
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Wenn die in den Bäume brüten, ist es wahrscheinlich eine
geschützte Art (die verhassten Betontauben sind Felsenbrüter).
Dann gibt es _keine_ legale Art, sie zu vertreiben.
Post by ***@gmail.com
Die hoeren das eh nicht. Vergebliche Liebesmueh.
Ach; grad seh ich: schon etwas älter, die Frage....
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Andy Angerer
2023-06-07 14:07:51 UTC
Permalink
Post by Andy Angerer
Post by ***@gmail.com
Post by Thomas Schmidt
Welche Waffe wäre für einen volljährigen Otto-Normal-Bürger (kein
Waffenschein, keine Vorstrafen, etc.) am besten geeignet und vor allem
noch legal, der die auf seinen Bäumen befindlichen Tauben (4-20 Meter
Entfernung) vertreiben will?
Wenn die in den Bäume brüten, ist es wahrscheinlich eine
geschützte Art (die verhassten Betontauben sind Felsenbrüter).
Falls nicht, würde ich ein Erbsenblasrohr empfehlen.
Das ist auch gut, um dem Fassadenspecht beizubringen,
dass er an der Hauswand nichts zu suchen hat.
Post by Andy Angerer
Post by ***@gmail.com
Die hoeren das eh nicht. Vergebliche Liebesmueh.
Ach; grad seh ich: schon etwas älter, die Frage....
Aber vielleicht immer wieder aktuell.
--
! NEU !
Kurzgeschichten
eine davon ist von mir
<http://www.amazon.de/dp/B09K26CCXH>
Siegfrid Breuer
2023-06-09 17:28:00 UTC
Permalink
Post by ***@gmail.com
Vergebliche Liebesmueh.
Ernten, Suppe kochen. Lecker!

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Post by ***@gmail.com
Ich denke, dass meine Ueberlegung schon fundiert ist, und ich wuerde
nichts empfehlen, was ich nicht selbst tun wuerde.
[suggeriert Ohlemacher in <***@4ax.com>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken:

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