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Erbstück
(zu alt für eine Antwort)
Andreas
2005-04-07 11:45:24 UTC
Permalink
Hallo zusammen,
ich habe eine 8mm Gas-Pistole "Reck P6" von 1965 von meinem
verstorbenen Onkel geerbt. Folgendes Problem stellt sich mir:
1. die Waffe hat keine PTB-Zulassung, weil es 1965 diese Vorschrift
nicht gab.
2. Mein Onkel hatte diese Pistole nicht angemeldet.
3. Daraus folgt nun, dass die Waffe illegal ist. Kennt einer eine
Möglichkeit, diese Pistole legal zu behalten? Es ist ein
Erinnerungsstück und es für mich auch nicht wichtig, ob diese nun
funktioniert oder nicht. Bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass
ich nur die Möglichkeit der Verschrottung habe oder die Waffe von
einem Büchsenmacher mit 5 kalibrigen Löchern versehen lassen kann,
damit sie unbrachbar ist. Von eventuell anfallenden Kosten mal ganz
abgesehen: Wie sieht denn das kleine Pistölchen nachher aus, wenn ich
da fünf 8mm Löcher reinbohren lasse? Da kann ich doch gleich den Lauf
absägen, oder? Kann mir da jemand helfen? (zur Info: ich bin ganz neu
hier und weiß auch nicht, wie es hier so abgeht: Bei Antworten evtl
auch an ***@gmx.de schicken ...
Danke - Andreas
Peter Prucker
2005-04-07 20:56:46 UTC
Permalink
Post by Andreas
Hallo zusammen,
ich habe eine 8mm Gas-Pistole "Reck P6" von 1965 von meinem
1. die Waffe hat keine PTB-Zulassung, weil es 1965 diese Vorschrift
nicht gab.
2. Mein Onkel hatte diese Pistole nicht angemeldet.
3. Daraus folgt nun, dass die Waffe illegal ist. Kennt einer eine
Möglichkeit, diese Pistole legal zu behalten? Es ist ein
Erinnerungsstück und es für mich auch nicht wichtig, ob diese nun
funktioniert oder nicht. Bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass
ich nur die Möglichkeit der Verschrottung habe oder die Waffe von
einem Büchsenmacher mit 5 kalibrigen Löchern versehen lassen kann,
damit sie unbrachbar ist.
Duie Polizei hat Dir was falsches mitgeteilt!
Es ist viel schlimmer.

Da das Gerät eine WBK-pflichtige Kurzwaffe ist, genügen die 5 Löcher
nicht. Und da das Gerät bis jetzt ok. war, kannst Du auch nicht auf die
alte Regelung vor 1976 ausweichen (da hätten 3 Löcher + Stahlstift im
Lauf genügt). Die Löcher könnte man da anbringen lassen, wo man sie
nicht sieht. Heute muß auch die Abzugsvorrichtung außer Kraft gesetzt
werden.

Du kannst es einem wohlmeinendem WBK-Besitzer verkaufen, der es Dir
später, wenn Du eine eigene WBK hast, wieder zurückverkauft. Schwer zu
finden! Für den Erbfall, ohne eigenes Bedürfnis, besteht juristisch
keine Chance, eine nicht gemeldete Waffe behalten zu dürfen.

Sorry
P.Pr.
viczena
2005-04-07 12:30:31 UTC
Permalink
also das parken der waffe wäre auch bei einem wohlmeinenden waffenhändler
deines vertrauens kein problem :-)

aber was wäre denn ein Bedürfniss zum eintrag in eine WBK?

erben geht nicht, da illegal. sport gibts nicht, ebensowenig jagd.

feuerwaffe unter 7,5 joule auch nicht wegen fehlender kennzeichnung.

kurzwaffen können nach neuem waffg eh nicht mehr in erlaubnissfreie waffen
verändert werden. anlage2,41,1.5

bleibt nur eine sammler wbk. oder gutachter. dann gehts damit weiter dass
diese waffe sicher keine seriennummer hat...

peter
Post by Peter Prucker
Post by Andreas
Hallo zusammen,
ich habe eine 8mm Gas-Pistole "Reck P6" von 1965 von meinem
1. die Waffe hat keine PTB-Zulassung, weil es 1965 diese Vorschrift
nicht gab.
2. Mein Onkel hatte diese Pistole nicht angemeldet.
3. Daraus folgt nun, dass die Waffe illegal ist. Kennt einer eine
Möglichkeit, diese Pistole legal zu behalten? Es ist ein
Erinnerungsstück und es für mich auch nicht wichtig, ob diese nun
funktioniert oder nicht. Bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass
ich nur die Möglichkeit der Verschrottung habe oder die Waffe von
einem Büchsenmacher mit 5 kalibrigen Löchern versehen lassen kann,
damit sie unbrachbar ist.
Duie Polizei hat Dir was falsches mitgeteilt!
Es ist viel schlimmer.
Da das Gerät eine WBK-pflichtige Kurzwaffe ist, genügen die 5 Löcher
nicht. Und da das Gerät bis jetzt ok. war, kannst Du auch nicht auf die
alte Regelung vor 1976 ausweichen (da hätten 3 Löcher + Stahlstift im
Lauf genügt). Die Löcher könnte man da anbringen lassen, wo man sie
nicht sieht. Heute muß auch die Abzugsvorrichtung außer Kraft gesetzt
werden.
Du kannst es einem wohlmeinendem WBK-Besitzer verkaufen, der es Dir
später, wenn Du eine eigene WBK hast, wieder zurückverkauft. Schwer zu
finden! Für den Erbfall, ohne eigenes Bedürfnis, besteht juristisch
keine Chance, eine nicht gemeldete Waffe behalten zu dürfen.
Sorry
P.Pr.
Peter Prucker
2005-04-07 23:34:12 UTC
Permalink
Post by viczena
aber was wäre denn ein Bedürfniss zum eintrag in eine WBK?
Post by viczena
bleibt nur eine sammler wbk. oder gutachter. dann gehts damit weiter dass
diese waffe sicher keine seriennummer hat...
Letzteres hat sich mir noch nie als Problem gestellt.

Nur 1972 (oder 76??) mußte ich einige Waffen mit Nummern versehen. Diese
wurden vom LKA vorgeschrieben. Es handelte sich aber dabei um nicht mehr
lesbare Nummern von Schrottwaffen, die trotzdem noch unter das
affengesetz fielen.

MfG
P.Pr.
Joachim Mueller
2005-04-08 08:31:13 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Duie Polizei hat Dir was falsches mitgeteilt!
Es ist viel schlimmer.
Da das Gerät eine WBK-pflichtige Kurzwaffe ist, genügen die 5 Löcher
nicht. Und da das Gerät bis jetzt ok. war, kannst Du auch nicht auf die
alte Regelung vor 1976 ausweichen (da hätten 3 Löcher + Stahlstift im
Lauf genügt). Die Löcher könnte man da anbringen lassen, wo man sie
nicht sieht. Heute muß auch die Abzugsvorrichtung außer Kraft gesetzt
werden.
Mal was anderes: Was sollen die 5 Löcher bei einer Gaspistole bringen?
Ausser das der Druck bzw. das CS-Gas dann in alle Richtungen davongeht.
Irgendwie sehe ich da keinen Sinn in der ganzen Sache.

Grübelnd, Joa
Peter Prucker
2005-04-08 17:41:52 UTC
Permalink
Post by Joachim Mueller
Mal was anderes: Was sollen die 5 Löcher bei einer Gaspistole bringen?
Ausser das der Druck bzw. das CS-Gas dann in alle Richtungen davongeht.
Irgendwie sehe ich da keinen Sinn in der ganzen Sache.
Na sowas!

Was fragst du nach dem Sinn eines Gesetzes?
Ein guter Bürger hat das Maul zu halten und blind Anordnungen zu
befolgen, auch die vom affengesetz!

Wo kämen wir denn hin, wenn bei uns die Intelligenz regieren würde?
Gegen solche Anwandlungen haben wir schließlich Juristen, an allen
entscheidenden Stellen.

Nich zu vergleichen mit Jeans, bei denen an allen entscheidenden Stellen
Nieten sitzen.


P.Pr.
Martin Gritsch
2005-04-11 07:20:49 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Für den Erbfall, ohne eigenes Bedürfnis, besteht juristisch
keine Chance, eine nicht gemeldete Waffe behalten zu dürfen.
anmerkung für die österreicher: bei uns ist erben ein bedürfnis bzw
eine ausreichende reachtfertigung. wie ein freund unlängst lernen
musste, ist es jedoch von vorteil, wenn der erblasser seinen willen
bzgl wer denn die schönen stücke bekommen soll auch unbedingt
schriftlich im testament festhält - das spart viele unnötige
diskussionen. manche behörden sind da nämlich etwas strenger als
nötig und meinen, das wär ja eine schenkung wenn man weder im
testament steht noch direkter erbfolger ist (da es zB eine witwe gibt,
die jedoch selber kein interesse an den waffen hat und der opa eh schon
immer gesagt hat das enkerl soll mal die schönen pistolen bekommen).
und bei einer schenkung ist nicht automatisch ein bedürfnis gegeben,
somit eine bewilligung/erweiterung vom goodwill der behörde abhängig.

lg
martin
viczena
2005-04-11 07:22:16 UTC
Permalink
so ist das auch bei uns...

peter
Post by Peter Prucker
Für den Erbfall, ohne eigenes Bedürfnis, besteht juristisch
keine Chance, eine nicht gemeldete Waffe behalten zu dürfen.
anmerkung für die österreicher: bei uns ist erben ein bedürfnis bzw
eine ausreichende reachtfertigung. wie ein freund unlängst lernen
musste, ist es jedoch von vorteil, wenn der erblasser seinen willen
bzgl wer denn die schönen stücke bekommen soll auch unbedingt
schriftlich im testament festhält - das spart viele unnötige
diskussionen. manche behörden sind da nämlich etwas strenger als
nötig und meinen, das wär ja eine schenkung wenn man weder im
testament steht noch direkter erbfolger ist (da es zB eine witwe gibt,
die jedoch selber kein interesse an den waffen hat und der opa eh schon
immer gesagt hat das enkerl soll mal die schönen pistolen bekommen).
und bei einer schenkung ist nicht automatisch ein bedürfnis gegeben,
somit eine bewilligung/erweiterung vom goodwill der behörde abhängig.

lg
martin
Peter Prucker
2005-04-11 16:35:04 UTC
Permalink
Post by viczena
so ist das auch bei uns...
peter
Aber nur die ersten 5 Jahre lang nach Inkrafttreten des WaffG. Dann
fällt der Erbenparagraph weg!
Es empfiehlt sich also, rechtzeitig zu sterben.

Außerdem gilt der § nicht für illegal besessene Waffen.

MfG
P.Prucker
Jörg
2005-04-11 10:26:51 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Außerdem gilt der § nicht für illegal besessene Waffen.
Also gibt es sowieso keine Möglchkeit, Opis (und nie angemeldete)
Pistole (Alter > 60 jahre) zu erben.

Dann kann man solche alten Waffen (auch interessante Stücke) also nur
vershrotten, außer man hat selbst eine WBK/"Bedürfnis"?
Oder muß man die sogar trotz WBK dann verschrotten?

Jörg
Dietrich Napiontek
2005-04-11 11:28:47 UTC
Permalink
Post by Jörg
Post by Peter Prucker
Außerdem gilt der § nicht für illegal besessene Waffen.
Also gibt es sowieso keine Möglchkeit, Opis (und nie angemeldete)
Pistole (Alter > 60 jahre) zu erben.
Dann kann man solche alten Waffen (auch interessante Stücke) also nur
vershrotten, außer man hat selbst eine WBK/"Bedürfnis"?
Oder muß man die sogar trotz WBK dann verschrotten?
Jörg
Wenn du eine wbk hast und die Waffe eingetragen ist mußt du sie
natürlich nicht verschrotten, das wäre ja etwas sinnfrei ;)
Aber bevor du das gute Stück verschrottest würde ich dir empfehlen es
mal bei Museen oder Sammlern zu versuchen ob denen so ein Stück noch in
der Sammlung fehlt, das ist u.U. auch günstiger als Unbrauchbarmachung
oder Verschrottung


Gruß

Dietrich
Bernd Schönlaub
2005-04-11 20:45:03 UTC
Permalink
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
***@schoenlaub.de
________________________________________________________________________
Post by Dietrich Napiontek
Aber bevor du das gute Stück verschrottest würde ich dir empfehlen es
mal bei ... Sammlern zu versuchen ob denen so ein Stück noch in
der Sammlung fehlt, ...
Hallo Dietrich,

und ein Sammler soll die illegal besessene Waffe eines anderen
legal machen und bei sich eintragen lassen können?

Wie?


Gruß, Bernd
________________________________________________________________________
Dietrich Napiontek
2005-04-11 21:03:02 UTC
Permalink
Post by Bernd Schönlaub
Bernd Schönlaub - Freckenfeld
________________________________________________________________________
Post by Dietrich Napiontek
Aber bevor du das gute Stück verschrottest würde ich dir empfehlen es
mal bei ... Sammlern zu versuchen ob denen so ein Stück noch in
der Sammlung fehlt, ...
Hallo Dietrich,
und ein Sammler soll die illegal besessene Waffe eines anderen
legal machen und bei sich eintragen lassen können?
Wie?
Er kann sie ja im Wald gefunden haben oder sie wurde anonym mit der Post
verschickt, die Möglichkeiten sind da ja recht vielfältig. Dem OP
scheint ja daran zu liegen daß diese Waffe erhalten bleibt und im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen erscheint mir dies als einzige Möglichkeit.


Gruß

Dietrich

Kim Ausmeier
2005-04-08 08:07:53 UTC
Permalink
Hallo

Gaspitole = Schreckschusspistole?

Schreckschusspistole = WBK ?

hab ich was verpasst ???

Fragen über Fragen?

MfG

Kim Ausmeier
Peter Prucker
2005-04-08 17:43:53 UTC
Permalink
Post by Kim Ausmeier
Hallo
Gaspitole = Schreckschusspistole?
Schreckschusspistole = WBK ?
Nur die alten, die noch kein PTB-Zeichen haben. Da waren einige davon
nicht ausreichend gegen Umbau gesichert.

P.Pr.
Benedict Mangelsdorff
2005-04-08 20:43:00 UTC
Permalink
Post by Peter Prucker
Nur die alten, die noch kein PTB-Zeichen haben. Da waren einige davon
nicht ausreichend gegen Umbau gesichert.
Wie z.B. ältere Röhm RG-3. Eine Kugel müsste zwar 'scharf um die Ecke'
und durch einen reichlich gesperrten Lauf, aber wen kümmert das schon?
Keine PTB, WBK-Pflicht, Ende.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Andreas
2005-04-10 10:28:14 UTC
Permalink
Post by Andreas
Hallo zusammen,
ich habe eine 8mm Gas-Pistole "Reck P6" von 1965 von meinem
1. die Waffe hat keine PTB-Zulassung, weil es 1965 diese Vorschrift
nicht gab.
2. Mein Onkel hatte diese Pistole nicht angemeldet.
3. Daraus folgt nun, dass die Waffe illegal ist. Kennt einer eine
Möglichkeit, diese Pistole legal zu behalten? Es ist ein
Erinnerungsstück und es für mich auch nicht wichtig, ob diese nun
funktioniert oder nicht. Bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass
ich nur die Möglichkeit der Verschrottung habe oder die Waffe von
einem Büchsenmacher mit 5 kalibrigen Löchern versehen lassen kann,
damit sie unbrachbar ist. Von eventuell anfallenden Kosten mal ganz
abgesehen: Wie sieht denn das kleine Pistölchen nachher aus, wenn ich
da fünf 8mm Löcher reinbohren lasse? Da kann ich doch gleich den Lauf
absägen, oder? Kann mir da jemand helfen? (zur Info: ich bin ganz neu
hier und weiß auch nicht, wie es hier so abgeht: Bei Antworten evtl
Danke - Andreas
Ergänzung:
Die RECK P6 hat übrigens eine Seriennummer. Und sie hat bei Einführung
der PTB-Pflicht auch eine Seriennummer bekommen. Nur gilt das eben
nicht rückwirkend. Hat jemand eine Ahnung, was das "Unbrauchbarmachen
mit Zertifikat" kosten kann? Oder auch, was ich bei Verkauf dieser
Waffe noch bekommen würde? Ich glaube, das Verschrotten rückt immer
näher.
Gruß
Andreas
viczena
2005-04-10 10:31:58 UTC
Permalink
http://www.muzzle.de/Zubehor/PTB-Liste/ptb-liste.html

peter
Post by Andreas
Post by Andreas
Hallo zusammen,
ich habe eine 8mm Gas-Pistole "Reck P6" von 1965 von meinem
1. die Waffe hat keine PTB-Zulassung, weil es 1965 diese Vorschrift
nicht gab.
2. Mein Onkel hatte diese Pistole nicht angemeldet.
3. Daraus folgt nun, dass die Waffe illegal ist. Kennt einer eine
Möglichkeit, diese Pistole legal zu behalten? Es ist ein
Erinnerungsstück und es für mich auch nicht wichtig, ob diese nun
funktioniert oder nicht. Bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass
ich nur die Möglichkeit der Verschrottung habe oder die Waffe von
einem Büchsenmacher mit 5 kalibrigen Löchern versehen lassen kann,
damit sie unbrachbar ist. Von eventuell anfallenden Kosten mal ganz
abgesehen: Wie sieht denn das kleine Pistölchen nachher aus, wenn ich
da fünf 8mm Löcher reinbohren lasse? Da kann ich doch gleich den Lauf
absägen, oder? Kann mir da jemand helfen? (zur Info: ich bin ganz neu
hier und weiß auch nicht, wie es hier so abgeht: Bei Antworten evtl
Danke - Andreas
Die RECK P6 hat übrigens eine Seriennummer. Und sie hat bei Einführung
der PTB-Pflicht auch eine Seriennummer bekommen. Nur gilt das eben
nicht rückwirkend. Hat jemand eine Ahnung, was das "Unbrauchbarmachen
mit Zertifikat" kosten kann? Oder auch, was ich bei Verkauf dieser
Waffe noch bekommen würde? Ich glaube, das Verschrotten rückt immer
näher.
Gruß
Andreas
viczena
2005-04-10 11:27:54 UTC
Permalink
http://www.rotewbk.de/Museum/Schreckschuss/schreckschuss.html

und das

peter
Post by Andreas
Post by Andreas
Hallo zusammen,
ich habe eine 8mm Gas-Pistole "Reck P6" von 1965 von meinem
1. die Waffe hat keine PTB-Zulassung, weil es 1965 diese Vorschrift
nicht gab.
2. Mein Onkel hatte diese Pistole nicht angemeldet.
3. Daraus folgt nun, dass die Waffe illegal ist. Kennt einer eine
Möglichkeit, diese Pistole legal zu behalten? Es ist ein
Erinnerungsstück und es für mich auch nicht wichtig, ob diese nun
funktioniert oder nicht. Bei der Polizei wurde mir mitgeteilt, dass
ich nur die Möglichkeit der Verschrottung habe oder die Waffe von
einem Büchsenmacher mit 5 kalibrigen Löchern versehen lassen kann,
damit sie unbrachbar ist. Von eventuell anfallenden Kosten mal ganz
abgesehen: Wie sieht denn das kleine Pistölchen nachher aus, wenn ich
da fünf 8mm Löcher reinbohren lasse? Da kann ich doch gleich den Lauf
absägen, oder? Kann mir da jemand helfen? (zur Info: ich bin ganz neu
hier und weiß auch nicht, wie es hier so abgeht: Bei Antworten evtl
Danke - Andreas
Die RECK P6 hat übrigens eine Seriennummer. Und sie hat bei Einführung
der PTB-Pflicht auch eine Seriennummer bekommen. Nur gilt das eben
nicht rückwirkend. Hat jemand eine Ahnung, was das "Unbrauchbarmachen
mit Zertifikat" kosten kann? Oder auch, was ich bei Verkauf dieser
Waffe noch bekommen würde? Ich glaube, das Verschrotten rückt immer
näher.
Gruß
Andreas
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