Ralph A. Schmid, DK5RAS
2006-05-25 10:27:26 UTC
Moin!
Letztens, als ich an einer Funkanlage geschraubt hatte, war zufällig
gerade eine Führung durchs Objekt, ca. 20 Polizeibeamten in ziviler
Kleidung (meist T-Shirt, Jeans), und einige hatten ihre Dienstwaffe
recht offensichtlich irgendwo an der Seite baumeln. Natürlich dürfen
die das, eh klar, das begangene Objekt war zu dem Zeitpunkt zudem
nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, also erst mal kein Problem
durch aufgeregte Passanten.
Doch wie ist das in der Öffentlichkeit? Ich denke mal, wenn man so in
der U-Bahn mitfährt oder durch die Fußgängerzone schlappt, dann kommt
das erst mal nicht so gut, da man denen den Polizisten ja nicht
ansieht. GIbt es da dann Vorschriften, so etwas zu unterlassen, gibt
es Empfehlungen, oder wird es dem gesunden Menschenverstand des
Beamten überlassen, da halbwegs dezent zu handeln?
Letztens, als ich an einer Funkanlage geschraubt hatte, war zufällig
gerade eine Führung durchs Objekt, ca. 20 Polizeibeamten in ziviler
Kleidung (meist T-Shirt, Jeans), und einige hatten ihre Dienstwaffe
recht offensichtlich irgendwo an der Seite baumeln. Natürlich dürfen
die das, eh klar, das begangene Objekt war zu dem Zeitpunkt zudem
nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, also erst mal kein Problem
durch aufgeregte Passanten.
Doch wie ist das in der Öffentlichkeit? Ich denke mal, wenn man so in
der U-Bahn mitfährt oder durch die Fußgängerzone schlappt, dann kommt
das erst mal nicht so gut, da man denen den Polizisten ja nicht
ansieht. GIbt es da dann Vorschriften, so etwas zu unterlassen, gibt
es Empfehlungen, oder wird es dem gesunden Menschenverstand des
Beamten überlassen, da halbwegs dezent zu handeln?