Discussion:
Luftgewehrfrage
(zu alt für eine Antwort)
Uwe Dietrich
2005-02-21 15:19:46 UTC
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Moin Newsgroup!

Ich habe mir ein gebrauchtes Walther LGV aus den 60er Jahren zugelegt.
Grund: Ratten, die unseren Garten vom verwilderten Nachbargrundstück
"besuchen".

Fragen:
Ist so ein LG "stark" genug auch schwerere Spitzkugeln über 25 m treffsicher
zu befördern?
Welche alternative Munition kann ich noch verwenden?
Läßt sich das Gewehr evtl. noch mit stärkeren Federn nachrüsten?

Bin dankbar für jede Hilfestellung

Uwe
Juergen Nieveler
2005-02-21 16:50:19 UTC
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Post by Uwe Dietrich
Ich habe mir ein gebrauchtes Walther LGV aus den 60er Jahren zugelegt.
Grund: Ratten, die unseren Garten vom verwilderten Nachbargrundstück
"besuchen".
Du hast einen Jagdschein und/oder eine Rechtschutzversicherung?

Juergen Nieveler
--
I feel much better now that I have given up Hope
Thies
2005-02-21 18:24:26 UTC
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Sind Ratten jagbares Wild?
Post by Juergen Nieveler
Post by Uwe Dietrich
Ich habe mir ein gebrauchtes Walther LGV aus den 60er Jahren zugelegt.
Grund: Ratten, die unseren Garten vom verwilderten Nachbargrundstück
"besuchen".
Du hast einen Jagdschein und/oder eine Rechtschutzversicherung?
Juergen Nieveler
--
I feel much better now that I have given up Hope
Juergen Nieveler
2005-02-21 20:02:58 UTC
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Post by Thies
Sind Ratten jagbares Wild?
Wild auf jeden Fall. Ist "jagdbar" synonym zu "essbar"? Wenn ja, ich
hab hier ein Rezept für Pizza "Quattro Rodenti" ;-)

Aber ernsthaft, IIRC ist es für nicht-Jäger verboten, irgendein Tier zu
erschießen.

Juergen Nieveler
--
"I was raised in the West. The west of Texas. It's pretty close to
California. In more ways than Washington, D.C., is close to California."
George W. Bush --Los Angeles Times, April 8, 2000
Benedict Mangelsdorff
2005-02-21 23:26:42 UTC
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Post by Juergen Nieveler
Aber ernsthaft, IIRC ist es für nicht-Jäger verboten, irgendein Tier zu
erschießen.
War da nicht etwas von "unerlaubtes Töten von Wirbeltieren", evtl. sogar
als Straftatbestand?


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Tom Kurpjuweit
2005-02-22 15:27:12 UTC
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Post by Benedict Mangelsdorff
Post by Juergen Nieveler
Aber ernsthaft, IIRC ist es für nicht-Jäger verboten, irgendein Tier zu
erschießen.
War da nicht etwas von "unerlaubtes Töten von Wirbeltieren", evtl. sogar
als Straftatbestand?
Hm, ich kann mich noch erinnern, dass mein Nachbar früher immer zu
Mülldeponie gefahren ist um Ratten zu erledigen. Von der Verwaltung gab es
eine Prämie von 5,- DM pro erlegter Ratte.


_____
CU|om
--
Hugo Runes Gesetz der Offensichtlichkeit:

"Alles muss irgendwo sein, und nichts kann jemals
irgendwo anders sein als da, wo es ist."
Benedict Mangelsdorff
2005-02-23 09:01:05 UTC
Permalink
Post by Tom Kurpjuweit
Hm, ich kann mich noch erinnern, dass mein Nachbar früher immer zu
Mülldeponie gefahren ist um Ratten zu erledigen. Von der Verwaltung gab es
eine Prämie von 5,- DM pro erlegter Ratte.
Früher(tm).... Nicht nur die DM ist nicht mehr....


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Ralph A. Schmid, DK5RAS
2005-02-22 09:21:56 UTC
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Post by Juergen Nieveler
Post by Thies
Sind Ratten jagbares Wild?
Wild auf jeden Fall. Ist "jagdbar" synonym zu "essbar"? Wenn ja, ich
hab hier ein Rezept für Pizza "Quattro Rodenti" ;-)
Mhm, klingt lecker.
Post by Juergen Nieveler
Aber ernsthaft, IIRC ist es für nicht-Jäger verboten, irgendein Tier zu
erschießen.
Jedenfalls darf ich als Nicht-Jäger Ratten mittels Fallen oder Gift
dahinmorden...
Post by Juergen Nieveler
Juergen Nieveler
regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
Uwe Dietrich
2005-02-22 13:23:49 UTC
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Also gut,

ich hab mich überzeugen lassen.
Um diesen Thread abzuschliessen ein letztes Statement:
gegen die Vierbeiner werde ich (über die Stadtverwaltung)
einen Kammerjäger organisieren.
Schiessen werde ich mit dem Teil erst, wenn es ein Fachmann
runderneuert hat.
Zu dem letzten Zweck werde ich mich vielleicht doch wieder
mit dem Thema VEREIN beschäftigen.

Danke nochmal

und Tschüss

Uwe
Benedict Mangelsdorff
2005-02-23 09:33:00 UTC
Permalink
Post by Uwe Dietrich
gegen die Vierbeiner werde ich (über die Stadtverwaltung)
einen Kammerjäger organisieren.
Besser ist das. Spart Zeit, Munition und ggf. Ärger.
Post by Uwe Dietrich
Schiessen werde ich mit dem Teil erst, wenn es ein Fachmann
runderneuert hat.
Bei einem so alten Schiessgerät unbedingt anzuraten. Sonst geht evtl.
noch etwas kaputt, das nicht mehr problemlos ersetzt werden kann. Wie
die Lederdichtungen und Schmierfette nach 40 Jahren aussehen mögen, kann
sich wohl jeder selbst ausmalen.

Ich bekomme öfters solche 'Oldtimer' in die Hand. Viele davon schaffen
es kaum noch, ein Diabolo durch den Lauf zu bekommen. Entfettet (oder
besser 'entharzt' bzw. 'entseift' - je nach damals verwendetem
Schmiermittel), mit neuem Dichtungssatz und neuen Öl/Fett versehen
schiessen sie meist wieder recht ordentlich - besser als manche
'erschwingliche' neue Freizeit-Papierstanzer. Und da das Wetter momentan
nicht so einladend ist, bleibt genug Zeit um sich ggf. vor dem Kamin der
Schäftung (und ggf. auch Flugrost, Ablagerungen im Lauf, Brünierung
etc.) zu widmen.
Post by Uwe Dietrich
Zu dem letzten Zweck werde ich mich vielleicht doch wieder
mit dem Thema VEREIN beschäftigen.
In den meisten Vereinen sind Gastschützen sehr willkommen. Da so ein
'Oldtimer' AFAIK nicht der WBK-Pflicht unterliegt, besteht auch keine
Vereinspflicht - was natürlich niemanden davon abhalten sollte, die
(meist gut gepflegten) Schiessanlagen eines Vereins zumindest
gelegentlich zu nutzen.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Ralph A. Schmid, DK5RAS
2005-02-21 18:49:34 UTC
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Post by Juergen Nieveler
Du hast einen Jagdschein und/oder eine Rechtschutzversicherung?
Unterliegen Ratten dem Jagdrecht?!

Mein Vater hat jedenfalls schon zweimal welche mit seinem alten LG
erlegt, und den stellvertretenden Leiter einer Polizeiinspektion,
unseren Nachbarn, hatte es nicht gestört :) Sollte aber inzwischen
ohnehin verjährt sein...

Unsere Ratten daheim dagegen haben eher einen natürlichen Feind (bzw.
deren zweie), der sie zum Fressen gern hat *bg*



regards - Ralph
--
Want to get in touch? http://www.radio-link.net/whereisralph.txt
Rainer Schmitz
2005-02-21 19:06:13 UTC
Permalink
On 21 Feb 2005 16:50:19 GMT, Juergen Nieveler
Post by Juergen Nieveler
Du hast einen Jagdschein und/oder eine Rechtschutzversicherung?
In meinem Jagdkurs habe ich das so gelernt, dass er zwar keinen
Jagdschein braucht, wohl aber eine Ausnahmegenehmigung der unteren
Jagdbehörde für die Jagd auf dem eigenen Grundstück. Damit und mit
einer Haftpflichtversicherung für solche Tätigkeiten kann er dann bei
der Behörde auch eine Schießerlaubnis beantragen, sofern die UJB auch
den Schusswaffeneinsatz genehmigt. Er könnte damit auch ein Bedürfnis
für eine erlaubnispflichtige Waffe geltend machen (z.B. eine Flinte).
Dann müsste er aber zusätzlich noch seine Sachkunde nachweisen.


für ein freies Land

Rainer
Sven Bötcher
2005-02-21 21:05:40 UTC
Permalink
Post by Rainer Schmitz
On 21 Feb 2005 16:50:19 GMT, Juergen Nieveler
Post by Juergen Nieveler
Du hast einen Jagdschein und/oder eine Rechtschutzversicherung?
In meinem Jagdkurs habe ich das so gelernt, dass er zwar keinen
Jagdschein braucht, wohl aber eine Ausnahmegenehmigung der unteren
Jagdbehörde für die Jagd auf dem eigenen Grundstück. Damit und mit
einer Haftpflichtversicherung für solche Tätigkeiten kann er dann bei
der Behörde auch eine Schießerlaubnis beantragen, sofern die UJB auch
den Schusswaffeneinsatz genehmigt. Er könnte damit auch ein Bedürfnis
für eine erlaubnispflichtige Waffe geltend machen (z.B. eine Flinte).
Dann müsste er aber zusätzlich noch seine Sachkunde nachweisen.
Theoretisch. Reicht die beabsichtigte Rattenjagd in der Praxis für ein
Bedürfnis, zumal es Alternativen wie Fallen gibt? Aber in D gibt es ja
die sonderbarsten Regelungen und Ausnahmen wie z. B. den Schalldämpfer
für die Friedhofsjagd.

Bye
Sven
Benedict Mangelsdorff
2005-02-21 23:52:47 UTC
Permalink
Post by Sven Bötcher
Reicht die beabsichtigte Rattenjagd in der Praxis für ein
Bedürfnis, zumal es Alternativen wie Fallen gibt?
Wohl kaum, man könnte ja auch z.B. einen Kammerjäger rufen.
Post by Sven Bötcher
Aber in D gibt es ja die sonderbarsten Regelungen und Ausnahmen wie
z. B. den Schalldämpfer für die Friedhofsjagd.
Schüsse morgens um sechs, vom Friedhof kommend, dürften die Anwohner
auch etwas irritieren. KK (wir reden von Ratten, Wühlmäusen etc., nicht
von Grosswild) mit Subsonic-Munition nebst Schalldämpfer macht da schon
Sinn.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
pink elephant
2005-02-22 16:09:22 UTC
Permalink
Post by Benedict Mangelsdorff
Post by Sven Bötcher
Aber in D gibt es ja die sonderbarsten Regelungen und Ausnahmen wie
z. B. den Schalldämpfer für die Friedhofsjagd.
Schüsse morgens um sechs, vom Friedhof kommend, dürften die Anwohner
auch etwas irritieren. [...]
Die Pointe ist aber, daß Bewohner von Friedhöfen naturgemäß weniger
irritiert werden als Bewohner von sonstwo. Das Argument gälte also
in viel stärkerem Maße außerhalb von Friedhöfen.
Juergen Nieveler
2005-02-22 20:28:03 UTC
Permalink
pink elephant <***@bar.invalid> wrote:
^^^^^^^^^^^^

Du Ärmster...
Post by pink elephant
Post by Benedict Mangelsdorff
Post by Sven Bötcher
Aber in D gibt es ja die sonderbarsten Regelungen und Ausnahmen wie
z. B. den Schalldämpfer für die Friedhofsjagd.
Schüsse morgens um sechs, vom Friedhof kommend, dürften die Anwohner
auch etwas irritieren. [...]
Die Pointe ist aber, daß Bewohner von Friedhöfen naturgemäß weniger
irritiert werden als Bewohner von sonstwo. Das Argument gälte also
in viel stärkerem Maße außerhalb von Friedhöfen.
Hint: Schlag im Duden mal nach was der Unterschied zwischen "Anwohner"
und "Bewohner" ist.


Juergen Nieveler
--
Sometimes I think war is God's way of teaching us geography. - Paul
Rodriguez
pink elephant
2005-02-22 22:36:12 UTC
Permalink
* Juergen Nieveler:

[ad Schalldämpfer]
Post by Juergen Nieveler
Post by pink elephant
Post by Benedict Mangelsdorff
Schüsse morgens um sechs, vom Friedhof kommend, dürften die Anwohner
auch etwas irritieren. [...]
Die Pointe ist aber, daß Bewohner von Friedhöfen naturgemäß weniger
irritiert werden als Bewohner von sonstwo. Das Argument gälte also
in viel stärkerem Maße außerhalb von Friedhöfen.
Hint: Schlag im Duden mal nach was der Unterschied zwischen "Anwohner"
und "Bewohner" ist.
Anwohner gibt's überall. Totenruhe und Andacht sind eine feine Sache,
aber Gehörschäden durch ungedämpften Knall bei vielen Schützen eine
traurige Realität. Es bleibt dabei: Die Schalldämpferparanoia des
Gesetzgebers ist nicht gerechtfertigt, der dadurch verursachte Schaden
immens. Es besteht kein Anlaß, sie schönzureden.

Hint: Wenn kein Sachbeitrag einfällt, einfach mal die Klappe halten.
Benedict Mangelsdorff
2005-02-23 09:49:06 UTC
Permalink
Totenruhe und Andacht sind eine feine Sache, aber Gehörschäden durch
ungedämpften Knall bei vielen Schützen eine traurige Realität.
Gehörschutz existiert - auch in 'billig'. Frage mal in einer Apotheke
Deines geringsten Misstrauens z.B. nach Ohropax - oder bei einem
Waffenhändler nach Gehörschutzstöpseln oder 'Mickey-Mäusen' á la Peltor
o.ä.. Die billigsten Gehörschutzstöpsel (wiederverwend- und waschbar)
kosten hier im 'Waffenladen um die Ecke' gerade mal 50 Cent pro Paar.
Das sollte einem sein eigenes Gehör schon wert sein.
Es bleibt dabei: Die Schalldämpferparanoia des Gesetzgebers ist
nicht gerechtfertigt, der dadurch verursachte Schaden immens.
Es besteht kein Anlaß, sie schönzureden.
Welche Schäden verursachen Schalldämpfer Deiner Meinung nach?


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Michael Grote
2005-02-23 11:40:02 UTC
Permalink
On Wed, 23 Feb 2005 10:49:06 +0100, Benedict Mangelsdorff
Post by Benedict Mangelsdorff
Es bleibt dabei: Die Schalldämpferparanoia des Gesetzgebers ist
nicht gerechtfertigt, der dadurch verursachte Schaden immens.
Es besteht kein Anlaß, sie schönzureden.
Welche Schäden verursachen Schalldämpfer Deiner Meinung nach?
Benedict, ich glaube der Poster meinte den Schaden, den die
_Schalldämpferparanoia_ verursacht.

Aber wie kann der beziffert werden?

Gruß
Michael
--
Invent an idiotproof tool and they invent a better idiot! :-)
mailto: ***@t-online.de (bei Antworten bitte das "nospam" entfernen)
Benedict Mangelsdorff
2005-02-24 01:35:20 UTC
Permalink
Post by Michael Grote
Benedict, ich glaube der Poster meinte den Schaden, den die
_Schalldämpferparanoia_ verursacht.
Aber wie kann der beziffert werden?
Das wird vermutlich schwierig. Wie hat die Waffenindustrie damals
eigentlich den Umsatzverlust beziffert, den die WBK-Pflicht für
4mm-M20-Waffen (seinerzeit AFAIRC noch mit F-Zeichen) darstellte?
Vergütet bekommen hat sie ihn wohl eher nicht.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
pink elephant
2005-02-23 16:18:34 UTC
Permalink
Post by Benedict Mangelsdorff
Totenruhe und Andacht sind eine feine Sache, aber Gehörschäden durch
ungedämpften Knall bei vielen Schützen eine traurige Realität.
Gehörschutz existiert - auch in 'billig'. Frage mal in einer Apotheke
Krach machen und Ohren zuhalten sind zweierlei.
Volker Wollny
2005-02-26 08:46:11 UTC
Permalink
Hi Jürgen!
Post by Juergen Nieveler
Du hast einen Jagdschein und/oder eine Rechtschutzversicherung?
Wie kommst Du auf das schmale Brett? Erstens braucht er zu dem
Jagdschein keine Rechtschutz- sondern eine Jagdhaftpflichtversicherung
(ohne die gibt´s gar keinen Jagdschein) und zweitens auch keinen
Jagdschein um Ratten zu töten, denn die unterliegen als eine der
wenigen Säugetierarten noch dem freien Tierfang.

Mit einem LG, welches eine E0 von nicht mehr als 7,5 J aufweist, darf
er zudem auf dem eigenen Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist,
dass das Geschoss dieses nicht verlassen kann. Zudem ist das Töten von
Wirbeltieren nur strafbar, wenn es ohne vernünftigen Grund erfolgt.

Vor diesem Hintergrund wäre das Erschießen von Ratten im eigenen
Garten mit dem Luftgewehr zunächst mal unproblematisch. Allerdings ist
bei solchen Fällen heutzutage immer damit zu rechnen, dass irgendein
Gutmensch doch ein juristisches Haar in der Suppe findet: Ad hoc fällt
mir da ein, dass ein Staatsanwalt sich auf den Standpunkt stellen
könnte, ein frei verkäufliches Luftgewehr gewährleistete - vor allem
auf die von Uwe angedachet Distanz von 25 m - nicht die sichere und
schmerzlose Tötung, so dass vermeidbare Schmerzen und Leiden zugefügt
würden. Ein zweite Möglichkeit wäre die Argumentation, dass im
Jagdeifer eben doch Schüsse abgegeben werden könnten, bei denen nicht
sichergestellt ist, dass das Projektil nicht eben doch das Grundstück
verlässt.

Also doch - wenn auch aus anderen Gründen als den von Dir genannten -
lieber Finger weg von der LG-Jagd auf Ratten im Garten.

Grüßle

Volker
Uwe Dietrich
2005-02-21 23:53:01 UTC
Permalink
Tach!

Ich bedanke mich untertänigst für eure Beleerungen...

Aber auf meine eher technische Frage hab ich noch immer keine Antwort
bekommen.

Sollte ich mich dann möglicherweise wegen eurer Einwände doch für eine nicht
lebendige Zielscheibe entscheiden,
(es gibt ja auch klappbare Zielscheiben in Form einer Ratte)
möchte ich wenigstens die richtige Munition für diese alte Knarre verwenden.

Bis dann

Uwe
Eduard Bruchholz
2005-02-22 05:57:28 UTC
Permalink
Post by Uwe Dietrich
Tach!
Ich bedanke mich untertänigst für eure Beleerungen...
Aber auf meine eher technische Frage hab ich noch immer keine Antwort
bekommen.
Tja die Absichtserklärung, auf lebende Tiere schiessen zu wollen zieht
natürlich immer einen Rattenschwanz belehrender Antworten nach sich.

Rein technisch gesehen ist das LGV gut in der Lage, auf 25m 20-40mm grosse
Ziele (die still halten) zu treffen.
Vorausgesetzt, das Gewehr wurde einigermassen pfeglich behandelt und alle
Dichtungen sind noch OK.
Da auf diese Entfernung nur noch etwa 4-5 Joule ins Ziel kommen, dürfte aber
nur ein direkter Kopftreffer ohne Tierquälerei erfolgreich sein. Die meisten
Treffer dürften das Tier nur verletzen und unnötig quälen wodurch das Ganze
vom Rechtlichen abgesehen doch sehr bedenklich wird.

Du solltest nicht zu schwere Munition nehmen. Die Durchschlagskraft wird
nicht grösser.
Einzig die Windempfindlichkeit wird etwas geringer. Am besten etwas über
"Normalgewicht".
0,51-0,54g sind gut.

Selber starke Federn ohne Erlaubnis einbauen ist illegal. Das Gewehr
verliert dadurch seine Eigenschaft "freies Luftgewehr" und wird
WBK-pflichtig.

Am besten, Du suchst in Deinen Nähe einen Field Target Club.
http://www.dftc2000.de/
Das macht Spass und tut niemandem weh. Dort wird in freier Natur auf
Blechratten geschossen.

Eddi
Benedict Mangelsdorff
2005-02-21 23:42:01 UTC
Permalink
Post by Uwe Dietrich
Ist so ein LG "stark" genug auch schwerere Spitzkugeln über 25 m treffsicher
zu befördern?
Die Frage dürfte bei einem über 40 Jahre alten LG sein, ob es das _noch_
ist, oder ob die Dichtungen (damals noch aus Leder) nicht längst zu
'Undichtungen' geworden oder gar zu Staub zerfallen sind. Ein Besuch
(mit dem Ding) bei einem Fachmann ist angesagt, alles andere wäre reine
Spekulation.
Post by Uwe Dietrich
Welche alternative Munition kann ich noch verwenden?
Was immer Dir einfällt. Hohlspitz soll sich z.B. bestens (auch in KK/GK)
gegen Ungeziefer bewährt haben.
Post by Uwe Dietrich
Läßt sich das Gewehr evtl. noch mit stärkeren Federn nachrüsten?
Wenn Du eine passende Feder findest, vermutlich. Legal ist das
hierzulande AFAIK nur, wenn Du Büchsenmacher bist und die Waffe
anschliessend (weil dann vermutlich WBK-pflichtig) in Dein Waffenbuch
einträgst.

Mit dem Schiessen auf Tiere wirst Du vermutlich rechtliche Probleme
bekommen. Hänge das Gewehr lieber an die Wand und rufe einen Kammerjäger
bzw. wende Dich an die zuständige Jagdbehörde. Ein Anruf beim
Gesundheitsamt (es geht ja um Ratten) könnte ebenfalls hilfreich sein.


ttyl8er, bm.
--
[E = mc² ± 2dB]
Winfried Weihrauch
2005-02-22 07:41:08 UTC
Permalink
Post by Uwe Dietrich
Ist so ein LG "stark" genug auch schwerere Spitzkugeln über 25 m treffsicher
zu befördern?
Welche alternative Munition kann ich noch verwenden?
Läßt sich das Gewehr evtl. noch mit stärkeren Federn nachrüsten?
Es gibt "Exportfedern", der Erwerb und der Besitz sind erlaubt, der
Einbau ist verboten. Die Nachrüstung des Gewehres ist möglich, aber
mit Heimwerkermitteln schwierig. Zudem haben solche Weitschussgewehre
auch einen deutlich vernehmbaren Schußknall.

Wenn man statt Blei Stahlgeschosse verwendet, hat man eine sehr hohe
Durchschlagskraft, es durchschlägt noch den Schädelknochen eines
Ferkels. Dass Du damit gegen das Waffengesetz, die Waffenverordnung,
das Bundesjagdgesetz und die Gemeindeordnung verstoßen würdest, weißt
Du.

WW
Juergen Nieveler
2005-02-22 15:52:17 UTC
Permalink
Post by Winfried Weihrauch
Es gibt "Exportfedern", der Erwerb und der Besitz sind erlaubt, der
Einbau ist verboten. Die Nachrüstung des Gewehres ist möglich, aber
mit Heimwerkermitteln schwierig.
Und IIRC auch nicht gerade ungefährlich, oder? Sowas sollte man besser
nur einen Büchsenmacher erledigen lassen.

Juergen Nieveler
--
I feel much better now that I have given up Hope
Winfried Weihrauch
2005-02-22 18:41:25 UTC
Permalink
Post by Juergen Nieveler
Und IIRC auch nicht gerade ungefährlich, oder? Sowas sollte man besser
nur einen Büchsenmacher erledigen lassen.
Ja, aber Büchsenmacher wird die Feder ohne Vorlage einer WBK nicht
einbauen.

WW
Juergen Nieveler
2005-02-23 08:55:23 UTC
Permalink
Post by Winfried Weihrauch
Post by Juergen Nieveler
Und IIRC auch nicht gerade ungefährlich, oder? Sowas sollte man besser
nur einen Büchsenmacher erledigen lassen.
Ja, aber Büchsenmacher wird die Feder ohne Vorlage einer WBK nicht
einbauen.
Wowereit. Den Rest regelt Darwin ;-)

Juergen Nieveler
--
I feel much better now that I have given up Hope
Volker Wollny
2005-02-26 08:54:50 UTC
Permalink
Hi Uwe!
Post by Uwe Dietrich
Ist so ein LG "stark" genug auch schwerere Spitzkugeln über 25 m treffsicher
zu befördern?
Treffsicher villeicht, aber auf diese Entfernung nur mit dem
entsprechenden Darüberhalten, was bei den sicher wechselnden
"Jagdentfernungen" sicherlich schwierig werden dürfte. Außerdem dürfte
hier der Wind schon eine erhebliche Rolle spielen und auch die Energie
zum sicheren Töten nicht mehr ausreichen.
Post by Uwe Dietrich
Welche alternative Munition kann ich noch verwenden?
Die genannten Problem hast Du mit allen LG-Geschossen, da sie nicht
von der Form des Geschosses herrühren, sondern von der geringen
Energie eines LG.
Post by Uwe Dietrich
Läßt sich das Gewehr evtl. noch mit stärkeren Federn nachrüsten?
Rein technisch eventuell schon - wenn es eine passende stärkere Feder
gibt. Allerdings machst Du Dich dann strafbar, denn ein LG mit einer
E0 über 7,5 J ist keine freie Waffe mehr und Du darfst mit ihm auch
nicht mehr außerhalb von behördlich anerkannten Schießstätten schießen.

Zu den rechtlichen Problemen der Rattenjagd im Garten mit dem LG habe
ich in meiner Antwort auf Jürgens Posting etwas gesagt, das Du
dringend beachten solltest.

Ansonsten viel Spaß und Gut Schuss mit Deinem Oldtimer

Grüßle

Volker

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