sehe ich genauso. beachte, dass die gesamtlänge nicht unter 60cm fallen
darf, und dass der schaft nicht über gebührliches mass hinaus zerlegbar oder
zusammenfaltbar sein darf (wildererwaffe).
Wesentliche Teile sind
1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder
Kartuschenlager, wenn
diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem
ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der
Geschossen, die
hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist
ein Lauf,
der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss
ist das
unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende
Teil;
und
1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für
die
Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;
und
8.2
wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie
verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere
Munition
oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn
wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist,
ausgetauscht
werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn
lediglich
geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung,
vorgenommen werden,
änderungen am Schaft oder zieleinrichtungen gelten demnach als geringfügig
und dürfen vorgenommen werden.
peter
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"Jetzt aber soll der, der einen Geldbeutel hat, ihn mitnehmen und ebenso die
Tasche. Wer aber kein Geld hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür
ein Schwert kaufen."
Lukas 22,36
Post by DaFeHallo Rainer
Ich werde immer noch nicht ganz schlau aus dem was mir sagen willst.
Aber was hat das Umsch?ften eines Schwedenmausers in einen Jagdschaft
mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu tun. Es ist eine Repitierwaffe,
kein Halb- oder gar Vollautomat. ICh kenne einige Leute die Systeme
von Schwedenmausern oder Argentienmausern in Jagdsch?fte eingepasst
als Jagdwaffen verwenden. Rechtliche Bedenken h?tte ich pers?nlich,
wenn irgendwelche Manipulationen vorgenohmen w?rden die sich mit dem
Beschussgesetz brennen oder irgendwelche Halbautomaten versucht werden
zu manipulieren. Aber bei einer Repitierwaffe umsch?ften, die man auf
einen Jagdschein, Gelbe oder Gr?ne WBK kaufen kann. Es werden keine
wesentliche Teile einer Waffe ver?ndert. Oder geh?rt der
Magazinschacht inzwischen auch zu den wesentlichen Teilen eines
Gewehr. Als ich meinen Sachkundelehrgang gemacht habe waren das beim
Gewehr nur der Lauf, die Kammer und der Verschluss.
Gru?
Daniel