Discussion:
waffenfreie zone
(zu alt für eine Antwort)
viczena
2006-07-21 13:07:41 UTC
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unsere regierung plant, im neuen waffg auch "waffenfreie zonen" einzuführen.
ich hoffe sie haben sich auch die eu-regelungen zu diesem thema
durchgelesen. dort steht nämlich etwas über haftungsfragen:



A. Jede natürliche oder juristische Person, Organisation oder Behörde die
eine waffenfreie Zone einrichtet haftet für Schäden aus krimineller
Tätigkeit gegen natürliche Personen innerhalb einer solchen Zone, wenn
vernünftigerweise anzunehmen ist, dass die Verfügbarkeit einer Schusswaffe
der betroffenen Person bei der Abwehr der genannten Tätigkeit hilfreich
gewesen wäre. Im Falle dass die kriminelle Tätigkeit eine behinderte Person,
einen Senioren oder ein Kind unter 16 Jahren betrifft, wird die
Schadensersatzsumme verdreifacht.



B. Für die Zwecke dieses Abschnitts schliesst kriminelle Tätigkeit Vergehen
nach Kapitel 11 (Tötungsdelikte), Kapitel 12 (Tätlicher Angriff und
verwandte Vergehen), Kapitel 13 (Entführung), Kapitel 14 (Sexualdelikte),
Kapitel 15 (Krimineller Hausfriedensbruch und Einbruch), Kapitel 17
(Brandstiftung), Kapitel 19 (Raub), Kapitel 25 (Ausbruch und verwandte
Vergehen) und Kapitel 29 (Landfriedensbruch) ein.



C. Für die Zwecke dieses Abschnittes bedeutet "waffenffreie Zone" jedes
Gebäude, Gelände, Ort oder Lokal das der Öffentlichkeit zugänglich ist, oder
in oder auf einem öffentlichen Verkehrsmittel, worin das Recht oder die
Möglichkeit auf Besitz oder Führen einer Waffe beschnitten, beschränkt oder
vermindert wird durch Gesetz, Politik, Regeln, Bedingungen, verbale
Anweisung oder angebrachte Schilder.
--
------------------------
www.atlatus.de

"Jetzt aber soll der, der einen Geldbeutel hat, ihn mitnehmen und ebenso die
Tasche. Wer aber kein Geld hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür
ein Schwert kaufen."
Lukas 22,36
Michael Grote
2006-07-22 13:47:29 UTC
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Post by viczena
unsere regierung plant, im neuen waffg auch "waffenfreie zonen" einzuführen.
ich hoffe sie haben sich auch die eu-regelungen zu diesem thema
Quelle?

Gruß
Michael
--
Invent an idiotproof tool and they invent a better idiot! :-)
viczena
2006-07-23 19:05:19 UTC
Permalink
verband deutscher büchsenmacher

peter
--
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"Jetzt aber soll der, der einen Geldbeutel hat, ihn mitnehmen und ebenso die
Tasche. Wer aber kein Geld hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür
ein Schwert kaufen."
Lukas 22,36
Post by Michael Grote
Post by viczena
unsere regierung plant, im neuen waffg auch "waffenfreie zonen" einzuführen.
ich hoffe sie haben sich auch die eu-regelungen zu diesem thema
Quelle?
Gruß
Michael
--
Invent an idiotproof tool and they invent a better idiot! :-)
Ingo Thies
2006-08-11 12:00:01 UTC
Permalink
Post by viczena
unsere regierung plant, im neuen waffg auch "waffenfreie zonen" einzuführen.
[...]
Post by viczena
A. Jede natürliche oder juristische Person, Organisation oder Behörde die
eine waffenfreie Zone einrichtet haftet für Schäden aus krimineller
[...]

Wie ist das jetzt zu verstehen? Sollen bestimmte Zonen (Restaurants,
Züge, öff. Gebäude usw.) per Gesetz waffenfrei sein (sowas ist ja
bezüglich Rauchen in Arbeit), oder sollen private Hausrechtsinhaber das
Recht haben, das Führen von Waffen in ihren Räumlichkeiten zu verbieten?
Darauf deutet zumindest letzterer Satz hin, aber ich dachte, dass das
Hausrecht diese Möglichkeit heute schon einschließt (ebenso kann der
Inhaber ja auch Rauchen oder Handys in den Räumlichkeiten verbieten),
was also ist neu daran?

Ein paar mehr Details hätten sicher nicht geschadet...
Post by viczena
C. Für die Zwecke dieses Abschnittes bedeutet "waffenffreie Zone" jedes
Gebäude, Gelände, Ort oder Lokal das der Öffentlichkeit zugänglich ist, oder
in oder auf einem öffentlichen Verkehrsmittel, worin das Recht oder die
Möglichkeit auf Besitz oder Führen einer Waffe beschnitten, beschränkt oder
vermindert wird durch Gesetz, Politik, Regeln, Bedingungen, verbale
Anweisung oder angebrachte Schilder.
Oder ist das doch als hausrecht-unabhängiges gesetzliches Verbot
gedacht? Dann böte sich eine Überprüfung am Grundgesetz an (das gleiche
gilt für das geplante Rauchverbot in Gaststätten, das nichtmal der
Hausrechtsinhaber aufheben dürfen soll. Bin ja Nichtraucher, aber sowas
fände ich echt zum K.).
--
Gruß,
Ingo
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