Eigentlich wollte ich nicht mehr antworten, denn gegen gefestigte
Weltanschauungen kann man nicht argumentieren. Du scheinst hier mit
beiden Beinen fest in der Luft zu stehen.
Es gibt aber Fakten, dei man sich besorgen kannn - wenn man überhaupt
will. Daher nur wenige Punkte - einbfach mal zum Anschneiden.
Druckfehler sind gewollt und dienen der Belustigung. Es ist außerdem
schon spät abends.
Post by Ingo ThiesPost by Peter PruckerIm übrigen ist es laut Brenneke eben das Kennzeichen einer Waffe, daß
sie ihrem Wesen nach (man beachte die feine Formulierung!) dazu
bestimmt ist, (nicht geeignet - manche "Waffe" ist wirklich nicht
geeignet), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen. Da beißt die Maus keinen Faden ab, auch
wenn manche Kreise das zu verdrängen versuchen.
Falsch: Die in D. dominierende Verwendung von zivilen Kurzwaffen ist der
Sport- und Freizeitbereich, und da kommt es eben nicht auf besondere
Tödlichkeit an. Daß diese Waffen trotzdem gefährlich sind, ist genauso
klar wie die Gefährlichkeit von Motorrädern oder Baseballschlägern. Aber
ihre Gefährlichkeit ist nur ein Nebeneffekt, dessen man sich bewußt sein
muß, der aber nicht für den Zweck bestimmend ist.
Die Formulierung von Waffen steht so im Gesetz § 1 mit Zusatz.
Die andere Formulierung von Brenneke ist noch schärfer und stand als
Begründung im Entwurf (zu § 8, Bedürfnis, allgemeinen Grundsätze):
"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei
ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß
zur Verletzunmg oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers
führen kann. An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere
einer Schußwaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, daß
Schußwaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet
werden."
Post by Ingo ThiesWenn jemand besonderen Wert auf Zerstörungskraft im menschlichen Körper
legt, so läßt das darauf schließen, daß er diese Waffen auch zum Einsatz
gegen Menschen bereit halten will.
Ein Motorrad ist nicht seinem Wesen nach zum Töten oder Verletzen
bestimmt.
Es gibt aber mehr tödliche Unfälle durch vorsätzliche Verstöße mit den
Fahrzeugen (z.B. Alkoholmißbrauch oder fahrlässiger Umgang mit
Fahrzeugen) als mit Waffen.
opll aber kein Argument sin,; dient mehr der Auflockerung).
Post by Ingo ThiesPost by Peter PruckerDann kommt natürlich die Frage nach der möglichst guten Wirkung auf.
Diese Frage ist bei Kleinwaffen mehr als berechtigt, da viele dieser
Notpuffer in der Regel einen kräftigen Gegner nicht einmal körperlich
stoppen können.
Es wirkt schon dubios, wenn jemand bereits im Voraus solche Waffen
anschafft, denn damit stellt sich die Frage, warum er sich überhaupt der
Gefahr eines solchen Angriffs aussetzen will.
Leider kannst Du nicht immer auf eine einsame Insel flüchten. Lies mal
die Kurzgeschichte "Die Kaninchen" von Thurber!
Du erinnerst mich an einen Sachbearbneiter in einem fränkischen
Landkrei, der mir vor fast 40 Jahren einen Waffenschein (zum Führen der
Dienstwaffe während des Dienstes) verweigern wollte mit der Begründung,
wenn ich mich als bewaffneter Beifahrer eines Armoured-Car-Services
(teilweise mit vioelen Millionenbeträgen) stärker als die Allgemeinheit
bedroht fühle. könne ich ja eine Gaspistole führen oder noch besser den
Beruf wechseln.
Das war ein A., abert nicht mehr lange im Amt!
Post by Ingo ThiesPost by Peter PruckerEin Übel unserer mediengesteuerten Zeit, welche die Rechte der armen
Bösewichter höher einschätzt als die der Opfer.
Das ist Unsinn.
Der Herr erhalte Dir Deinen Glauben, aber laß uns damit nicht im Regen
stehen.
Kennst Du die Geschichte von dem Jugendlichen, der eine Haftatrafe
verbringen mußte, aber nach drei Ausbrüchen im ersten Halbjahr entlassen
wurde, weil damit bewiesen war, daß die Strafe nichts nütze? Ich war
damit berührt.
Oder die Hausfrau, dei sich vor einer Vergewaltigung schützte, indem sie
die 5 oder 6 Burschen mit Pfeffergas außer Gefecht setzte? Sie mußte
wegen Körpertverletzung vor Gericht, da "die andernm nur Spaß machen
wollten". das Ergebnis weiß ich nicht mehr, aber die Summe der Aussagen
war jedenfalls ungünstig.
Der Herr erhalte Dir auch deinen Glauben an die Gerechtigkeit. Ich in
schon zu alt dazu.
Post by Ingo ThiesPost by Peter PruckerAnsonsten und themaerweiternd verweise ich auf die Erkenntnisse der
modernen Zielballistik, nach der Hohlspitzgeschosse und dicke Brummer
letzthin humaner sind als dünne Vollmantel.
Auch das ist Unsinn. Was schwerere innere Verletzungen anrichtet, ist
nicht humaner für den Verletzten als etwas, das leichtere Verletzungen
anrichtet.
Was versteht Du davon? Wie ich sehe, nichts! Du verrgleichst
Einmzelschüsse. Du vergißt dabei, daß Du einen angreifenden
Messerstecher, wei ein Beamter der Schutzpolizei in München mal
feststellen mußte, mit knapp 5 Schüssen nicht vollstänig stoppen kannst.
Oder ein Fall in Österreich, den ich sehr genau kenne, bei dem ein
Polizist in eine feuergefecht w´verwickelt wurde und von einer Kuigel
getroffen wurde. Diese zerbrach irgendwo, durchschlug Rippen und Lunge
und Teile bleiben nahe des Herzens stecken.
Der Polizist gab noch rund 15 Schüsse ab und mußte babei nachladen.
Näheres darf ich nicht sagen.
Wenn also der erste Schu zu wenig Wirkung zeight, müssen zumindestens
Doppelschüsse sbgegeben werden. Dann stirbt der Gegner auf jeden Fall.
Beim Einzelschuß mit Steckwirkung, bei dem auch der Nervenschock eine
große Rolle spielt, hat er eine Überlebenschanve. Glaub doch nicht, daß
rein die Verletzung kampfunfähig macht. Wenn die Stoppung durch denm
Schock erfolgt, ist diese schneller und weniger gefährlich, wie wenn
multiple Gefäße zerrissen werden.
Post by Ingo ThiesDann muß die Geschoßenergie bzw. -masse hinreichend reduziert werden
oder sonstwie dafür gesorgt werden, daß das Geschoß keine schweren
Verletzungen hervorruft (und am besten gar nicht erst in den Körper
eindringt).
Du solltest wirklich mal ein Buch über Wundballistik lesen. Ich empfehle
Dir die Bücher von Sellier, dem leider verstorbenen, aber ziemlich
anerkanntesten Wissenschaftler in Dt. auf diesem Gebiet.
Die paar hundert Euro muß einem das schon wert sein. :))
Ansonsten gäber es das schon, z. B. Stun-bag, wobei eine
Minipreßluftflasche in CO2-Kartuschengröße Schrotkissen mit 42 mm im
Viereck verschießt. Auch größere gibt es. Leider nur einschüssig und vom
BKA verboten. Das Ding steckte nämlich in einem Schlagstock. Ich habe
noch ein Schnittmodell davon. Oder die short-stop im Kal. 38 spez.,
genause aufgebaut, jedoch Schrotkissen kleiner. Leider fehlt in Dt. die
Zulassung. Unterhalb von 3 m sollen noch tödliche Verletzungen möglich
sein.
Post by Ingo ThiesDafür verursacht es Verletzungen von derart großem Volumen, daß eine
vollständige Heilung so gut wie unmöglich ist und Invalidität und/oder
lebenslange Entstellungen die Folge sind.
Ich muß Dir eines sagen: Bevor ich lebenslang unter dem Rasen liEge.
soll der andere ruhig lebenslang entstellt sein. Ich habe nicht nur auf
mich als Individuum Rücksicht zu nehmen, sondern auch auf meine Familie.
Wenn mir die Familie des Täters dankt, weil ich mich umbringen lassen um
dem anderen die vollständige Heilung zu ermöglichen, hat meine Familie
nichts mehr davon. Deine Argumentation ist für mich nicht
nachvollziehbar. Aber Du bist eventuell humanistischer als ich. Ich
bevorzuge das alte Testament
Post by Ingo ThiesAußerdem: Wer auf Munition setzt, die große kräftige Angreifer stoppen
kann, der hat kein milderes Mittel z.B. gegen kleinere, körperlich
weniger widerstandsfähige Angreifer (z.B. Jugendliche), für die solche
Munition schlicht überdosiert wäre.
So, so! Wenig widerstandsfgähige Jugenmsliche
Dann schau Dir mal die Jugendlichen an. Guck mal, wie viele von Ihnen
japanische Kampfsportarten machen. Gehe mal in eine Berufsschule in der
Großstadt und suche in den Taschen nach Waffen. Kannste Säue mit
füttern. Gibt es auch im Gymnasium, siehe Erfurt! Mach mal Nachtdienst
in einem Heim für schwererziehbare, wie ich es schon als Student gemacht
habe. Besser als damals ist es nicht geworden. Meinem Vorgänger dort
wurde in der Nacht auf der Suche nach dem Schlüssel der Schädel
eingeschlagen. Und die waren noch unter 14 Jahre alt.
Im Gegensatz zu einem erwachsenen Gangster denken sich viel Jugendliche
gar nichts mehr dabei, ein schon kampfunfähiges Opfer endgültig fertig
zu machen. In welcher Welt lebst Du eigentlich? Ist es wirklich so, daß
Personen, die nichts mit Gefahr zu tun haben, deren Vorhandensein
schlichtweg verleugnen?
Das sind keine Theorien oder Biertischparolen. Erfahrung aus langer
Lebenszeit. Eigene und fremde! Andererseits: Auch wenn die Gefahr, Opfer
eines Verbechens zu werden, selbst bei den "Gefährdeten" prozentual
relativ gering ist, so sollte man trotzden darauf vorbereitet sein.
Gerade das Wissen um die Wehrfähigkeit eines potentiellen Opfers hält
manchen Gelegenheitstäter vom Angriff ab.
Im übrigen laufen einzelne kleine Jugendliche davon, wenn ich sie bös
anschaue. Und gegen einen ganze Horde weicht man nach Möglichkeit
schnell aus. Das macht der kluge Waffenträger immer, wenn es möglichn
ist.
Manchmal ist es nicht möglich. Mir hat die Waffe schon einmal das Leben
gerettet, ohne daß der Gegner was abbekam. Eine 6,35 hätte es wohl nicht
getan.
Post by Ingo ThiesWenn jemand auf dem Schießstand in Freizeit oder Sport damit schießen
will, oder die Dinger aus Sachinteresse sammelt, und die nötige
Zuverlässigkeit besitzt, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber das
öffentliche Führen (welches ja kaum einem anderen Zweck als der
Möglichkeit zum Einsatz gegen Personen dient)
Ja zu was denn sonst? Zum Einsatz gegen tieffliegende Moskitos?
Eine Verteidigunmgdwaffe ist zur Verteidigung bestimmt, und die
Ausstellung eines Waffenscheins erlaubt dem Inhber, seinen Waffe zu
möglichen bzw. zu befürchtenden Verteidigungszwecken mit sich zu
führen., Das Bedürfnis wird streng geprüft, manchmal sogar von einer
sehr hohen Instanz.
Aber Deiner Meinug nach sind wohl alle privaten Waffenträger wild
gewordene Rambos, die sich in der Straßenbahn den nötigen Sitzplatz
freischießen! Solltest mal andere Filme amsehen!
Post by Ingo Thieszu gestatten, halte ich
nicht für verantwortbar. Erst recht nicht mit großkalibriger
Deformationsmunition.
Was bin ich froh, daß Deine Gedanken nicht in die Gesetzgebung
eingeflossen sind. Wenn ich mir den Notwehrparagraphen nach Deiner
Bearbeitung vorstelle?
Glaubst Du, daß ein behördlicher Waffenträger vorsichtiger mit der
Benutzung ist als ein privater? Der Behördenbedienstete genießt viel
mehr Rechtschutz durch seinen Staat als der andere. Darum kannst Du
davon ausgehen, niemals versehentlich durch eine (lizensierte)
Privatkugel verletzt zu werden.
Wie gesagt, gegen Weltanschauung kann man nichts sagen. Darum lassen wir
es besser bleiben. Ich will Dir Deinen Glauben nicht nehmen, laß den
andern ihren jeweiligen auch.
P.Pr.