Post by Bernd SchönlaubPost by Benedict MangelsdorffUnd ja - ein Luftdruck-Vorderschaftrepetierer (z.B. Gamo 1200) mit
Pistolengriff statt vollständigem Hinterschaft könnte ggf. durchaus eine
Menge Ärger verursachen.
kannst Du belegen warum?
Das Verbot von Pump-Guns kann doch hier wohl kaum Anwendung finden.
Die Gamo 1200 ist ein Vorderschaftrepetierer - und eine Schusswaffe, was
das F-Zeichen deutlich dokumentiert. Dass es sich dabei um einen
CO2-Diabolopuster handelt, tut vermutlich aus formaljuristischer Sicht
nicht viel zur Sache.
Post by Bernd SchönlaubOder zählen Luftdruckwaffen mittlerweile schon zu den Schrotflinten?
Ist mit 'Vorderschaftrepetierer' immer zwangsläufig eine Schrotflinte
gemeint? AFAIRC ist in der entsprechenden Verordnung stets nur von
Vorderschaftrepetierern die Rede, nicht von Schrot (sonst wäre das ja
z.B. bei Verwendung von Flintenlaufgeschossen wieder hinfällig).
Ich mag mich gern irren - für meinen Teil verspüre ich wenig Lust, es
auf einen riskanten Prozess mit hohen Gutachter- und
Gegengutachterkosten ankommen zu lassen - ich könnte die nötigen
Auslagen über ggf. mehrere Instanzen wohl auch nicht 'mal eben so'
vorstrecken.
Zudem ist mir mein Gamo 1200 _mit_ Hinterschaft (der BTW durchaus ein
paar cm länger sein dürfte, das ändere ich bei Gelegenheit noch) auch
viel lieber.
Vermutung: dass ausgerechnet so ein 'besseres Blasrohr' ein 'Sonderfall'
sein könnte, hat niemand aus dem Sachverständigenrat in Erwägung gezogen
oder gar berücksichtigt. Es ging wohl nur darum, der Volkesseele zu
vermitteln: "Jawoll, 'Pumpguns' sind böse(tm), wir haben sie verboten.
Wir tun was, um Sicherheit zu schaffen".
IMO ebenso lächerlich: WBK-Pflicht für 4mm-M20-Waffen. Die Dinger waren
früher (vor '72?) 'frei ab 18' (mit F-Zeichen) und hatten weit unter
7,5J. Früher waren 4mm-M20-Waffen bzw. -Ladehülsen nicht viel mehr als
eine willkommene Gelegenheit für Sportschützen und Jäger, um z.B. im
heimischen Keller ein wenig trainieren zu können.
Na gut, heute kann man (wenn man Glück hat) noch ein paar (zum
Originalkaliber passende) LEP-Hülsen nebst Luftpumpe erwerben, Diabolos
gibt es (noch) 'frei ab 3'. Dafür passen oft 'handelsübliche' 22'er
Einsteckläufe. Ein IMHO schwacher Trost.
Was wir bräuchten: ein (liberales) WaffG, das von
verantwortungsbewussten Sachverständigen unter Anhörung aller
'Bedüfnisträger' in aller Ruhe ausgearbeitet und erst dann einem
'Rat der Weisen' nach reiflicher Überlegung und ohne Gebot zur Eile
vorgelegt würde.
Oder: warum muss hierzulande ein Landwirt eine Munitionserwerbserlaubis
vorlegen, wenn er ein paar Vogelschreck-Patronen kaufen will, die er
im angrenzenden EU-Ausland 'einfach so, frei ab 18' bekommen könnte?
Na klar, er muss ein 'Bedürfnis' 'behördenfest' nachweisen, ggf. auch
einen Nachweis führen, dass er geeignet ist, die Knaller nicht
'zweckentfremdet' (ganz böse: aus dem 4'er-Becher einer
Schreckschusswaffe anlässlich einer Hochzeit oder so) einsetzen zu
wollen etc..
ttyl8er, b'mir wird schlecht'm.
--
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